Wichtig: Aktuelle Hinweise zur Erreichbarkeit
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es in einigen Bereichen derzeit geänderte Erreichbarkeiten. Die aktuell geltenden Regelungen können Sie hier einsehen »
Wohnsitz anmelden
Gesamtthemenübersicht Wohnsitz »
1. Allgemeines
- Nach Einzug in eine Wohnung in Oldenburg, muss eine Anmeldung des Wohnsitzes innerhalb von zwei Wochen nach Einzug erfolgen.
- Ein Überschreiten dieser Frist kann ein kostenpflichtiges Bußgeldverfahren nach sich ziehen.
- Dies gilt sowohl für den Zuzug mit Hauptwohnung, als auch mit Nebenwohnung (Neben- oder Zweitwohnsitz).
- Bei Anmeldung mit Hauptwohnsitz in Oldenburg werden die Adressangaben im Personalausweis geändert. Weitere Informationen unter Personalausweis - Änderung »
- Eine amtliche Anmeldebestätigung wird als Nachweis über die Anmeldung ausgestellt und ausgehändigt.
- Eine Ummeldung kann frühestens am Tag des tatsächlichen Umzuges verarbeitet werden.
Hinweis:
Bei Zuzug informieren wir im Rahmen eines bundesweit festgelegten automatisierten Rückmeldeverfahrens die Meldebehörde der Wegzugsgemeinde. Eine Abmeldung in der vorherigen Gemeinde ist daher nicht erforderlich.
2. Verfahren
- Die Anmeldung ist grundsätzlich persönlich im Bürgerbüro Mitte » oder Bürgerbüro Nord » vorzunehmen.
- Alternativ kann die Anmeldung auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
- Achtung: Gilt nicht bei Zuzug aus dem Ausland. Hier ist eine persönliche Vorsprache notwendig.
- Achtung: Gilt nicht bei Zuzug aus dem Ausland. Hier ist eine persönliche Vorsprache notwendig.
- Bei Anmeldung von Kindern bis 16 Jahre, wo beide Elternteile das Sorgerecht haben, diese aber getrennt lebend sind, klären Sie die vorzulegenden Unterlagen bitte im Vorfeld telefonisch.
- Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Zustimmung der Eltern anmelden.
- Sind Sie in mehreren Wohnungen gemeldet, ist eine davon zur Hauptwohnung zu bestimmen. Hierfür ist ein zusätzlicher Fragebogen auszufüllen (siehe Formulare).
Hinweis:
Kfz-Besitzer müssen daran denken, dass auch eine Ummeldung des Kfz erfolgen muss.Nähere Informationen zur Ummeldung finden Sie hier »
3. Widerspruchsrecht
- Wenn aus bestimmten Gründen verhindert werden soll, dass persönliche Daten weitergegeben werden, besteht die Möglichkeit, eine Auskunfts- und Übermittlungssperre im Melderegister zu beantragen.
Terminvereinbarung
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist ein Termin erforderlich. Hier können Sie Ihren Termin vereinbaren »
- gebührenfrei
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- Wohnungsgeberbestätigung (seit 01. November 2015) bezogen auf die neue Wohnung (siehe Formulare)
- gültige Ausweispapiere (Personalausweis und/oder (Kinder-)Reisepass)
- bei Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft: ausländische Ausweisdokumente (ID-Card, Pass)
- Anmeldeschein (siehe Formulare)
- gegebenenfalls Vollmacht (siehe Formulare) und Ausweisdokument des Bevollmächtigten
- Achtung: Gilt nicht bei Zuzug aus dem Ausland. Hier ist eine persönliche Vorsprache notwendig.
- Heiratsurkunde bei Zuzug von Ehegatten
- Geburtsurkunde von Kindern, die mit angemeldet werden sollen
Hinweis:
Hilfreich wäre, wenn Sie Ihr Stammbuch mit vorlegen, da wir aus diesem alle notwendigen Daten und die richtigen Schreibweisen der Namen und Geburtsorte entnehmen können.
- §§ 17 ff. Bundesmeldegesetz