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Unterstützung in der Energiekrise
Zuschüsse für Unterhaltung vereinsbetriebener Sportanlagen um zehn Prozent erhöht
Stadt unterstützt Sportvereine in der Energiekrise
Die steigenden Energiepreise belasten auch die Sportvereine in zunehmendem Maße. Damit die Vereine die Mehrkosten nicht durch Umlagen oder eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge auffangen müssen, hat der Rat der Stadt Oldenburg eine finanzielle Entlastung auf den Weg gebracht: Einstimmig beschlossen wurde, die im Rahmen der Sportförderrichtlinien zu gewährenden Zuschüsse für die laufende Unterhaltung vereinsbetriebener Sportanlagen um zehn Prozent zu erhöhen. Die Regelung ist zunächst auf das Jahr 2022 befristet.
Der Beschluss wird voraussichtlich zu Mehrausgaben in Höhe von rund 50.000 Euro führen, die aus dem Budget der Sportverwaltung finanziert werden können. Anträge auf Unterstützung nach den Sportförderrichtlinien können Vereine an das Sportbüro im Amt für Kultur, Museen und Sport richten. Vereine, die bereits einen Förderbescheid erhalten haben, müssen nicht erneut einen Antrag stellen. Sie erhalten von der Stadt einen neuen Förderbescheid mit erhöhter Zuschusssumme.
Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist es, dass die Sportanlage im Besitz des Vereins ist, die Anlage für Sportzwecke genutzt wird, der Sportverein die überwiegenden Kosten der Unterhaltung und Pflege zu tragen hat und die Sportanlage im Oldenburger Stadtgebiet liegt.