Asbest

Asbestzementabfälle richtig entsorgen

Man unterscheidet zwischen stark- und schwachgebundenem Asbest:

  1. Starkgebundener Asbest kann sich unter anderem in älteren Eternitplatten, Blumenkästen, Dacheindeckungen, Balkonkästen, Fassadenplatten und so weiter befinden.
  2. Schwachgebundener Asbest wurde unter anderem als Spritzasbest verarbeitet und kann sich zum Beispiel in Nachtspeicheröfen und Brandschutztüren befinden.

Entsorgung

  • Asbesthaltige Produkte sind unabhängig ihrer Menge ausschließlich an der Abfallbehandlungsanlage Neuenwege, Barkenweg 3 » anzuliefern, da sie grundsätzlich verwogen werden. 
  • Beachten Sie bitte, dass die Abfallbehandlungsanlage samstags geschlossen ist.
  • An den Wertstoffannahmestellen Neuenwege, Barkenweg 6 und Langenweg, Felix-Wankel-Straße 7 werden asbesthaltige Produkte nicht angenommen.

Kosten

Die Kosten für die Entsorgung betragen 134,70 Euro pro Tonne

Hinweise zum Transport und zur Anlieferung für Privatpersonen

  • Beim Transport muss, wie bei der Bearbeitung, sichergestellt sein, dass keine Asbestfasern freigesetzt werden können.
  • Gegebenenfalls sollte zum Beispiel stark verwittertes Asbestmaterial angefeuchtet oder mit speziellen Faserbindemitteln behandelt werden.
  • Die Asbestabfälle müssen in reißfeste Baufolie oder geeignete Plastiksäcke verpackt und mit Klebeband staubdicht verschlossen angeliefert werden.
  • Die verpackten Asbestabfälle sind bei der Abfallbehandlungsanlage vom Anlieferer per Hand auf bereitgestellte Paletten zu stapeln.

Hinweise für gewerbliche Anlieferung von Asbest

  • wenn bei gewerblichen Anlieferungen die 2-Tonnengrenze überschritten wird, muss vorher ein Entsorgungsnachweis (EN) bei der Niedersächsischen Gesellschaft für Sonderabfälle (Telefon: 0511 36080, weitere Informationen unter www.ngsmbh.de ») beantragt werden, der zusammen mit einem Begleitschein für die Anlieferung verlangt wird, ansonsten ist die Annahme nicht möglich.
  • Außerdem ist eine vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer 0441 5705011 erforderlich!
  • Die Asbestabfälle müssen in reißfester Baufolie verpackt, auf Paletten gestapelt und mit Umreifungsbändern fixiert werden.
  • Die Abfälle müssen mit eigenem Gerät entladen werden. Ein Abkippen der Ladung ist nicht erlaubt.
  • Bei einer Asbestsanierung besteht Anzeigepflicht gegenüber dem Gewerbeaufsichtsamt. Beim Transport sind die Vorschriften der Gefahrgut-Verordnung-Straße (GGVS) zu beachten.

Zusätzliche Informationen

  • Die Annahme von Asbestabfällen kann sowohl bei Privatpersonen, als auch bei gewerblichen Anlieferungen verweigert werden, wenn diese unangekündigt (Gewerbe), schlecht verpackt und/oder ohne gültigen Entsorgungsnachweis und Begleitschein (Gewerbe) angeliefert werden!
  • Beim Umgang mit Asbest ist äußerste Vorsicht geboten, da sich Asbestfasern beim Einatmen in der Lunge festsetzen und Krebs auslösen können.
  • Bei Arbeiten mit schwachgebundenem Asbest besteht eine akute Gesundheitsgefährdung.
  • Es ist unbedingt darauf zu achten, dass asbesthaltige Gegenstände nicht zerbrochen oder mechanisch bearbeitet werden (bohren, flexen, schleifen).
  • Der Abfallwirtschaftsbetrieb weist darauf hin, dass die Demontage von Asbestmaterial nur von Fachbetrieben durchgeführt werden darf, die einen Sachkundenachweis nach TRGS 519 (Technische Richtlinie Gefahrstoffe) haben.

Zuletzt geändert am 13. März 2024