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Weniger Müll oder Umzug der Tonne?
AWB-Gebührenbescheide für 2024 werden im Dezember erstellt
Änderungen jetzt mitteilen!
Im Dezember werden die Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung 2024 erstellt. Das heißt: Hat sich das Müllvolumen eines Haushalts geändert und es wird eine kleinere oder größere Tonne benötigt, oder es gab einen Eigentümerwechsel für betreffende Tonnen, sollten die Änderungen bis zum 6. Dezember mitgeteilt werden. Auch falls bei einem Umzug Abfalltonnen zur neuen Wohnung mitgenommen werden, müssen diese Abfalltonnen für das neue Grundstück angemeldet werden: Die Grundstückseigentümer oder die beauftragten Hausverwaltungen können dies schriftlich beim Fachdienst Finanzen, Industriestraße 1 d, 26121 Oldenburg, per E-Mail an steuern[at]stadt-oldenburg.de, per Fax an die Nummer 0441 235-3121 oder persönlich beim Fachdienst Finanzen beantragen.
Änderungen, die nach dem 6. Dezember 2023 mitgeteilt werden, können erst ab Mitte Januar 2024 nach dem Versand der Jahresbescheide durch einen Änderungsbescheid berücksichtigt werden.
Zuletzt geändert am 17. November 2023