Aufgaben bei gemeinnütziger Arbeit

Aufgaben der Jugendgerichtshilfe bei Gemeinnütziger Arbeit

„Gemeinnützige Arbeit“ nimmt einen großen Stellenwert im Bereich der Jugendgerichtsbarkeit ein. Die Anleitung und Betreuung der Jugendlichen und Heranwachsenden ist dabei von besonderer Bedeutung, aber auch der Kontakt und der Austausch mit den Anleiterinnen und Anleitern in den Einsatzstellen in Oldenburg. Die Anleiterinnen und Anleiter vor Ort sind oft mit Problemen wie Arbeitsunwilligkeit, Unpünktlichkeit und Unzuverlässigkeit konfrontiert. Aufgabe der Jugendgerichtshilfe ist es, als Ansprechpartner für die Anleiterinnen und Anleiter den Einsatzstellen zur Verfügung zu stehen und bei den genannten Problemen zu entlasten. Die Jugendgerichtshilfe ist regelmäßig beteiligt an diesem Präventionsprojekt der Polizei zum Thema „Gewalt“.

Zuletzt geändert am 18. März 2024