Betreutes Jugendwohnen

Gemeinsam Leben – Alleine wohnen

An wen richtet sich das Angebot?

  • Jugendliche ab 16 Jahren und junge Erwachsene, die aufgrund individueller und/oder familiärer Probleme nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können oder aufgrund von Migration keine in Deutschland lebenden sorgeberechtigten Personen haben
  • Jugendliche ab 16 Jahren und junge Erwachsene, bei denen ein Hilfebedarf nach § 34 oder 41 SGB VIII festgestellt wurde

Angebote und Unterstützungsformen

In Einzelterminen wird der junge Mensch von einer pädagogischen Fachkraft unterstützt, um seine gesetzten Ziele zu erreichen. Neben dem finden regelmäßige Gruppenveranstaltungen statt. Durch feste Präsenzzeiten und Rufbereitschaftsdienste der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist eine umfassende Betreuung gewährleistet.
In dieser Betreuungsform steht die Vorbereitung auf ein eigenständig geführtes Leben mit individuellen Betreuungsterminen im Vordergrund der pädagogischen Arbeit. Innerhalb der Hausgemeinschaft gibt es verbindliche Termine für gezielte Angebote, bei denen allgemeine Themen der Verselbstständigung behandelt werden. Die jungen Menschen können am Finanz- und Wohnführerschein Kurs teilnehmen.
In der Schul- und Ausbildungsbegleitung ist ein enger Austausch mit den Schulen und den Ausbildungsstätten gewährleistet, um zeitnah bei auftauchenden Schwierigkeiten im Schul- und Arbeitsalltag intervenieren zu können.

Weitere Informationen und Kontakt

Jugendhilfezentrum der Stadt Oldenburg
Betreutes Jugendwohnen
Donarstraße 23, 27, 31
26123 Oldenburg
Telefon: 0441 235-4413 oder 0441 235-4418
E-Mail: bjw[at]stadt-oldenburg.de »


Die Feststellung des Hilfebedarfs und die Einleitung der jeweiligen Hilfeform erfolgt durch den Allgemeinen Sozialdienst (ASD) des Jugendamtes. Hier erfahren Sie welche Sozialarbeiterin/ welcher Sozialarbeiter dort für Sie zuständig ist »


Anfragen an die Bereichsleitung der stationären Hilfen:
Viviane Kunz
Telefon: 0441 235-4940
viviane.kunz[at]stadt-oldenburg.de »

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Zuletzt geändert am 2. April 2024