Baugebiet Fliegerhorst
- Auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorstes werden verschiedene Baugebiete entstehen.
- Der Bebauungsplan N-777 D ist seit dem 11. August 2017 rechtsverbindlich, der Bebauungsplan N-777 E seit dem 12. April 2019.
- Nähere Informationen zum Fliegerhorst »
Grundstücksangebot
- Im Bereich des Bebauungsplanes N-777 D entstehen derzeit circa 85 Wohneinheiten.
- Im Bereich des Bebauungsplanes N-777 E werden circa 730 Wohneinheiten entstehen.
Bewerbung
- Bebauungsplan N-777 D
- Die Frist für die Baugrundstücke sowie das Offizierskasino ist bereits abgelaufen.
- Bebauungsplan N-777 E
- Die Vermarktung der Grundstücke startet frühestens Ende 2021. Ein fester Termin wird rechtzeitig auf dieser Internetseite und in der Presse bekannt gegeben.
Vergaberichtlinien
Die Vergabe der Grundstücke erfolgt auf Grundlage der Vergaberichtlinien der Stadt Oldenburg ».
Kontakt
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Fachdienstes Liegenschaften telefonisch (Nadine Coquille: 0441 235-3030 und Kai Heptner: 0441 235-2683) oder per E-Mail (wohnbau(at)stadt-oldenburg.de) zur Verfügung.
Bebauungsplan und städtebaulicher Leitplan
- Bebauungsplan N-777 D
- Informationen über die Festsetzungen finden Sie im Bebauungsplan N-777 D » (PDF, 3,11 MB).
- Informationen darüber, welche Gebäudearten auf den Bauflächen realisiert werden, können Sie dem städtebaulichen Leitplan N-777 D » (PDF, 4,37 MB) entnehmen.
- Bebauungsplan N-777 E
- Informationen über die Festsetzungen finden Sie im Bebauungsplan N-777 E » (PDF, 6,17 MB).
- Informationen darüber, welche Gebäudearten auf den Bauflächen realisiert werden, können Sie dem städtebaulichen Leitplan N-777 E » (PDF, 437 KB) entnehmen.
Gestaltungshandbuch
Im Rahmen der oben genannten Bewerbung für das Grundstück FH-23 ist das Gestaltungshandbuch » (PDF, 13,6 MB) zu berücksichtigen.