Auslegungsbeschlüsse
Auslegung im Planungsamt
Sie können die Planentwürfe für die Dauer von einem Monat im Stadtplanungsamt, Technisches Rathaus, Industriestraße 1a, 2. Obergeschoss, 26105 Oldenburg (Oldb), während der Dienststunden einsehen.
Online-Beteiligung
Sie können die Planunterlagen im Zeitraum der Auslegung hier einsehen und eine Stellungnahme abgeben, wenn Sie unten auf den entsprechenden Bebauungsplanentwurf klicken.
Über Ihre Stellungnahme entscheidet der Rat der Stadt Oldenburg dann in Abwägung der öffentlichen und privaten Belange. Sie werden über das Ergebnis schriftlich informiert.
Bitte beachten Sie folgenden Rechtshinweis:
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan können unberücksichtigt bleiben.
Zurzeit liegen keine Bebauungsplanentwürfe öffentlich aus.
Beschluss vom 16. Dezember 2020
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Oldenburg (Oldb) hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2020 folgenden Auslegungsbeschluss gefasst:
Bebauungsplanes W-841 (Fuß- und Radweg am Pophankenweg) - Auslegung im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugestzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB

Ziel der Planung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Fuß- und Radweges am Pophankenweg zu schaffen.
- Auslegung vom 04. Januar 2021 bis 05. Februar 2021
- hier geht es zur Beteiligung »
- hier finden Sie den Text der amtliche Bekanntmachung der Nordwest-Zeitung vom 23. Dezember 2020 » (PDF, 215 KB)
Für eine Einsichtnahme im Stadtplanungsamt sind unter Beachtung der geltenden Beschränkungen sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie die nachfolgenden Regelungen einzuhalten:
Um Wartezeiten vor Ort aus Gründen des Infektionsschutzes (Corona Virus SARS-CoV-2) zu vermeiden wird dringend empfohlen, einen Termin für die Einsichtnahme telefonisch unter der Telefonnummer (0441) 235-2673 (telefonische Erreichbarkeit montags bis freitags 8 Uhr bis 12.30 Uhr sowie montags bis donnerstags von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr) zu vereinbaren. Unter dieser Telefonnummer sowie per Email (stadtplanung(at)stadt-oldenburg.de) können auch Fragen zur Planung gestellt werden, die zeitnah beantwortet werden. Ist einer Person die Einsicht in die ausgelegten Unterlagen nicht in zumutbarer Weise möglich, kann diese Person innerhalb der Auslegungsfrist von der Stadt Oldenburg Einsicht auf andere Weise verlangen. In diesem Fall wird um schriftliche oder telefonische Kontaktaufnahme unter der Telefonnummer (0441) 235-2673 gebeten.