Maßnahmenvergabe 2023 – Handlungsfeld Bildung und Arbeit
Im Rahmen der Umsetzung des Integrationskonzeptes sind Maßnahmen im Handlungsfeld Bildung und Arbeit durch den Ausschuss für Integration und Migration der Stadt Oldenburg beschlossen worden ». Entwickelt und definiert wurden diese Maßnahmen durch ein Fachgremium, an dem unterschiedlichste Akteure aus dem Bereich Bildung und Arbeit innerhalb der Stadt beteiligt gewesen sind.
Die beschlossenen Maßnahmen sollen nun durch die Stadtverwaltung und externe Akteure umgesetzt werden oder befinden sich bereits in Umsetzung. Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen wurden daher Fördermittel im Haushaltsjahr 2023 bereitgestellt, auf die sich Interessierte bewerben können.
Ausgeschriebene Maßnahmen 2023
Für die Umsetzung der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen kann ein Antrag beim Amt für Zuwanderung und Integration der Stadt Oldenburg gestellt werden.
Maßnahme 1 – Integrative Sprachangebote, bei denen die Kinder einbezogen werden
Beschreibung:
Schaffung von integrativen Sprachangeboten für Erwachsene, bei denen die Kinder gemeinsam mit den Eltern Deutsch lernen (Eltern mit Kind-Kurse)
Ziel:
Niedrigschwellige Angebote zum Deutschlernen für Familien werden geschaffen.
Maßnahme 2 – Ausbau des Angebots von Deutschkursen, die zeitlich mit einer Familientätigkeit / Berufstätigkeit der Teilnehmenden vereinbar sind
Beschreibung:
Schaffung kostenloser Berufssprach- und Grundbildungskurse, insbesondere zu Zeiten, die mit Familien- und Berufstätigkeit vereinbar sind.
Ziel:
Einrichtung von Kursen für Menschen, die keinen Zugang zu Integrationskursen haben oder sich diese nicht leisten können (zum Beispiel zugewanderte EU-Bürgerinnen und EU-Bürger).
Maßnahme 3 – Aufbau von ganzheitlich ausgerichteten und integrierten Sprachkursen für spezielle Zielgruppen, wie Frauen, Auszubildende und Geduldete
Beschreibung:
Einrichtung und Finanzierung von flexiblen Kursen, die genau an die Zielgruppe angepasst werden können, zum Beispiel Sprachkurs mit Kinderbetreuung vormittags oder Auszubildende.
Ziel:
Einrichtung von Kursen für Menschen, für die Integrationskurse aufgrund des Stundenumfangs keine sinnvolle Alternative sind.
Maßnahme 4 – Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen durch ergänzende Deutschförderung und Lernförderung sowie Grundlagenbildung
Beschreibung:
Nachhilfe direkt in den Berufsbildenden Schulen in enger Zusammenarbeit der Fachlehrkräfte und der Nachhilfefachkraft in Deutsch und Grundlagenbildung für abbruchgefährdete Auszubildende.
Ziel:
Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen.
Rahmenbedingungen der Fördervergabe
- Pro Maßnahme stehen bis zu 3.000 Euro zur Verfügung
- Eine Maßnahme sollte circa 50 Unterrichtseinheiten (UE) beinhalten. In begründeten Fällen sind hiervon Abweichungen möglich.
- Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Über eine Förderung wird nach Prüfung der Antragsunterlagen entschieden.
- Ein Maßnahmenbeginn ist ab nach Rücksprache jederzeit möglich. Alle Maßnahmen müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.
Sollten Sie sich auf nachfolgend genannte Maßnahmen bewerben wollen, senden Sie bitte den ausgefüllten Förderantrag » (PDF, 816 KB) postalisch an:
Stadt Oldenburg
Amt für Zuwanderung und Integration
zu Händen von David Albrecht
Bloherfelder Straße 39
26129 Oldenburg
Kontakt
Sollten Sie Interesse an der Durchführung einer oder mehrerer Maßnahmen haben, können Sie sich gerne an die nachfolgend genannten Mitarbeitenden wenden.
Für inhaltliche Fragen:
Dorothea Jäger
deutschlernen[at]stadt-oldenburg.de
Telefon: 0441 235-2948
Für Fragen zum Antragsverfahren oder bei Bedarf einer formalen Vorabprüfung des Antrags:
David Albrecht
david.albrecht[at]stadt-oldenburg.de
Telefon: 0441 235-2188
Zuletzt geändert am 1. März 2023