Dr.-Dettling-Stiftung

Dr.-Dettling-Stiftung

Stiftungszweck

Die Stiftung wurde durch eine testamentarische Verfügung von Dr. Charlotte Dettling gegründet. Stiftungszweck ist die Förderung bedürftiger und förderungswürdiger Abiturientinnen und Abiturienten sowie Studierender, die an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind.

Über die Stifterin

Dr. rer. pol. Charlotte Dettling, geborene Koch, (geboren am 23. Juli 1901, gestorben am 29. November 1985) besuchte das Luisen-Lyzeum zu Oldenburg, trat dann in die Städtische Oberrealschule ein und erwarb 1921 das Reifezeugnis. Nach ihrer Schulzeit trat sie in ein Industrieunternehmen ein; in der Zeit von 1924 bis 1926 war sie die Sekretärin des damaligen Oberbürgermeisters der Stadt Oldenburg, Dr. Theodor Görlitz.

Es gibt verschiedene Hinweise dafür, dass es Dr. Görlitz war, der seiner Sekretärin Charlotte Koch den Weg zu ihrem Studium geebnet hat. Im Wintersemester 1926/1927 begann sie das Studium der Volkswirtschaftslehre in Berlin, Wien und Erlangen. Im November 1929 erlangte sie das Diplom-Examen für Volkswirte. Ihre Dissertation zu dem Thema „Wandlung der Wohlfahrtspflege im Zeitalter der Aufklärung“ erfolgte 1931.

1933 heiratete sie in Oldenburg den praktischen Arzt Dr. med. Hermann Georg Dettling. Mit ihrem Ehemann zog sie nach Dietenhofen, Kreis Neustadt. Ihre Ehe blieb kinderlos.

Informationen zur Antragsstellung

Eine Förderung der Dr.-Dettling-Stiftung können Studentinnen und Studenten erhalten, die Bürgerinnen und Bürger des Marktes Cadolzburg (Bayern) oder der Stadt Oldenburg sind (auch Bürgerinnen und Bürger, die aus EU-Mitgliedsländern kommen) und Förderung gemäß dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten.

Für welchen Zeitraum besteht eine Fördermöglichkeit?

Die Förderung wird grundsätzlich für ein Studienabschlusssemester gewährt, wobei die Dauer des Semesters mit sechs Monaten angenommen wird. Förderbeginn ist für das Sommersemester grundsätzlich der 1. April, für das Wintersemester der 1. Oktober. Abweichungen können im Einzelfall entschieden werden. Die Förderhöchstdauer ergibt sich aus dem vorzulegenden BAföG-Bescheid.

Welche Voraussetzungen muss die Antragstellerin oder der Antragsteller erfüllen?

  1. Immatrikulation an einer Fachhochschule oder Universität
  2. Vorlage eines aktuellen BAföG-Bescheides, in dem ein Darlehen gewährt wird

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Stiftungsmitteln besteht nicht. Dies betrifft sowohl die Förderung dem Grunde nach als auch die Höhe der zu bewilligenden Beträge. Die Entscheidung der Stiftung ist nicht anfechtbar.

Kontakt zur Stiftung

Der Antrag ist zu richten an:
Dr.-Dettling-Stiftung
Stadt Oldenburg
Joachim Guttek
26105 Oldenburg

Zuletzt geändert am 13. März 2024