Klaue-Stiftung

Klaue-Stiftung

Stiftungszweck

Carl-Friedrich Klaue vermachte der Stadt Oldenburg sein Vermögen, damit diese es ausschließlich und unmittelbar zu gemeinnützigen oder mildtätigen Zweck verwendet. Das Vermögen war Grundlage für eine evangelisch-lutherische milde Stiftung für Eingesessene der Stadt Oldenburg.

Über den Stifter

Der im Jahre 1896 verstorbene Carl-Friedrich Klaue hat in seinem Testament bestimmt, dass die Stadt Oldenburg sein bebautes Grundstück in der Heiligengeiststraße 8 erben soll. Er hat damit die Auflage verknüpft, dass dieser Besitz nach Ableben seiner Ehefrau „zu einer evangelisch-lutherischen milden Stiftung für Eingesessene der Stadt Oldenburg Verwendung findet, ohne dieserhalb weitere Vorschriften zu machen.“

Weiter hat er in diesem Testament Folgendes bestimmt:

„Ich wünsche, dass meine Besitzung im Wesentlichen in ihrem gegenwärtigen Zustande erhalten wird und darin sechzig Jahre lang, von meinem Ableben gerechnet, erhalten bleibt. Während dieses Zeitraumes darf in derselben weder eine Schank- noch Gastwirtschaft betrieben, noch dieselbe verkauft oder zerstückelt werden.“

Über die Auslegung der Abschnitte des Testamentes gab es einen intensiven Diskurs mit der Evangelischen Kirche, die gerne ein Mitspracherecht ausgeübt hätte. Es wurde jedoch durch verschiedene Gutachten festgestellt, dass die Stadt Oldenburg zu Recht das alleinige Verfügungsrecht über die Erbschaft erhalten hat.

Geschichte der Stiftung

Seine Ehefrau, der ein Nießbrauch auf Lebenszeit an dem Grundstück eingeräumt war, starb am 7. September 1949. Nach Ablauf der vom Stiftungsgründer belegten 60-jährigen Frist, die am 4. Juli 1956 ablief, wurde das Gebäude Heiligengeiststraße 8 wegen seines schlechten baulichen Zustandes und der Unzweckmäßigkeit an der stark frequentierten Heiligengeiststraße abgerissen. Das Grundstück wurde zu einem Preis von 499.325 DM veräußert. Die Stiftung wurde am 27. September 1965 gegründet.

 Es wurde bestimmt, dass der Ertrag aus dem Grundstücksverkauf für den Neubau oder die Erweiterung von Altersheimen verwendet werden soll. So wurden in den Folgejahren Darlehen in unterschiedlicher Höhe an Institutionen wie die Innere Mission, Büsing-Stift, Friedas-Frieden-Stift, Lamberti-Stift, Städtisches Heim Schützenweg und für die Schmietenknop-Stiftung für den Bau von Altenwohnungen oder Umbauten gewährt.

Zuletzt geändert am 13. März 2024