Fragen und Antworten
Запитання та відповіді для біженців з України
Aufenthalt und Einreise
Einreise
Grundsätzlich können Ukrainische Staatsangehörige, die einen biometrischen Pass besitzen, visumfrei in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Sie können sich außerdem für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen visumfrei im Schengenraum bewegen.
Anmeldung – Der Erste Schritt
Damit die Geflüchteten einen längerfristigen Aufenthaltsstatus und koordinierte Hilfen der Stadt bekommen können, ist eine Registrierung wichtig.
Die Geflüchteten werden deshalb gebeten, sich beim Ausländerbüro zu registrieren. Hierzu steht ein Registrierungsformular » bereit.
Aufenthalt
Ukrainische Staatsangehörige können sich für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen visumfrei im Schengenraum bewegen.
Das Bundesinnenministerium hat am 8. März 2022 eine Verordnung erlassen, wonach sich ukrainische Staatsangehörige ohne biometrischen Pass und in der Ukraine lebende sonstige Ausländerinnen und Ausländer bis zum 22. Mai 2022 legal in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten dürfen. Der Rat der Europäischen Union hat am 4. März 2022 die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie aktiviert. Auf dieser Grundlage kann ukrainischen Staatsangehörigen und anderen Personen, die wegen des Krieges aus der Ukraine geflohen sind, ein Aufenthaltsrecht gewährt werden, das zunächst auf ein Jahr befristet ist und gegebenenfalls bis zu einer Gesamtdauer von drei Jahren verlängert werden kann.
Familiennachzug
Da eine visumfreie Einreise möglich ist, können Angehörige auf diesem Wege nach Deutschland einreisen. Diese können auf Grundlage der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie ein Aufenthaltsrecht erhalten.
Arbeiten in Deutschland
Arbeit
Während des visumfreien Besuchsaufenthalts ist die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nur im Ausnahmefall und eng begrenzt möglich. Stellen aus der Ukraine geflüchtete Personen einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG zum vorübergehenden Schutz, stellt das Ausländerbüro eine Fiktionsbescheinigung aus, mit der die Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Die Ausstellung der Fiktionsbescheinigung erfolgt im persönlichen Termin beim Ausländerbüro, den die Personen nach der Aufenthaltsanzeige » automatisch von uns mitgeteilt bekommen.
Die Agentur für Arbeit unterstützt bei der Aufnahme einer Beschäftigung und berät zu den Themen Arbeit und Ausbildung.
Die Kontaktdaten der Agentur für Arbeit finden Sie hier in deutscher Sprache » (PDF, 91 KB)
Die Kontaktdaten der Agentur für Arbeit finden Sie hier in ukrainischer Sprache » (PDF, 175 KB)
Um weitere Angebote durch die Agentur für Arbeit zu erhalten, ist ein Fragebogen auszufüllen. Anhand dieser Angaben wird ein Kompetenzprofil als erste Einschätzung der Einstiegschancen erstellt. Danach wird die Agentur für Arbeit auf Sie zukommen und einen persönlichen Termin mit Ihnen vereinbaren.
Finanzen/Leistungen
Finanzielle Unterstützung
Seit dem 1. Juni 2022 haben geflüchtete Personen aus der Ukraine, denen eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz oder eine entsprechende Fiktionsbescheinigung durch das Ausländerbüro ausgestellt wurde, Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II.
Für die Zahlung der Leistung ist somit das Jobcenter » zuständig. Um weiterhin durchgehend Leistungen zu erhalten, bereiten Sie daher bitte bereits den Antrag » auf Leistungen nach dem SGB II vor.
Ihren Antrag können Sie entweder per Post oder per E-Mail (jobcenter-oldenburg.team-792[at]jobcenter-ge.de) an das Jobcenter senden.
Konto eröffnen
Ukrainische Geflüchtete können mit einem gültigen ukrainischen Nationalpass oder Personalausweis („Identity Card“) ein Basiskonto eröffnen.
Zu den Konditionen erkundigen Sie sich bitte direkt bei dem Geldinstitut.
Hilfen
Integrationsmaßnahmen
Geflüchtete aus der Ukraine haben Zugang zu den Angeboten der Sprachförderung und Beratung. Das umfasst:
- Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) in Oldenburg » (PDF, 120 KB, barrierefrei)
- Die Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) »
- Die „MiA-Kurse“ (Migrantinnen einfach stark im Alltag), ein Angebot speziell für Frauen »
- Die Erstorientierungskurse »
- Integrationskurse »
- Berufssprachkurse »
Die Zulassung zum Integrationskurs kann beantragt werden. Voraussetzung ist eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG oder eine entsprechende Fiktionsbescheinigung. Hier finden Sie den Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs ». Die zuständige Regionalstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, bei der der Antrag zu stellen ist, finden Sie beim BAMF-NAvI ». Beim BAMF-NAvI finden Sie auch die aktuellen Kursorte und Kursangebote in Oldenburg.
Die Teilnahme am Integrationskurs ist kostenlos. Eine Integrationskursbegleitende Kinderbeaufsichtigung wird durch das Bundesprogramm „Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat gefördert.
Es stehen alle vom BAMF geförderten Kursarten zur Verfügung, das heißt, neben dem allgemeinen Integrationskurs beispielsweise auch Jugend- und Frauenkurse sowie sogenannte „Zweitschriftlernerkurse“, die sich an Menschen richten, die das lateinische Alphabet noch nicht beherrschen (sondern zum Beispiel nur das kyrillische). Die passende Kursart wird im Rahmen eines Einstufungstests ermittelt.
Informationsportal der Bundesregierung
Auf der Website www.germany4ukraine.de » stellt das Bundesministerium des Innern und für Heimat Informationen auf Ukrainisch bereit.
Spenden
Geldspenden – Wenn Sie Geld spenden möchten, wenden Sie sich möglichst an eine anerkannte Hilfsorganisation. Einige davon haben wir exemplarisch mit Kontonummern im Bereich Geld spenden » aufgelistet.
Sachspenden – Bezüglich Sachspenden hilft die Organisation „Oldenburg hilft der Ukraine“ weiter: Auf der Website www.oldenburghilftderukraine.de » gibt es eine Liste mit gezielt benötigten Hilfsgütern, die sich stetig erneuert.
Kinder und Jugendliche
Kindertagesbetreuung und Kindergarten
Wenn Sie ein Kind in einer Einrichtung zur Kindertagesbetreuung anmelden möchten, können Sie dazu Kontakt zum Servicebüro Kindertagesbetreuung der Stadt Oldenburg » aufnehmen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Servicebüros Kindertagesbetreuung beraten und unterstützen Sie bei der Suche nach Betreuungsplätzen in Krippen, Kindertagesstätten, Kindergärten und Horte.
Schule
Sie können Ihr Kind bis zur 4. Klasse direkt an der zum Schulbezirk gehörenden Grundschule anmelden ». Ist Ihr Kind bereits in der 5. Klasse oder älter, registrieren Sie Ihr Kind bitte online für den Schulbesuch in Oldenburg ». Das Amt für Zuwanderung und Integration koordiniert dann die Verteilung auf die Schulen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden unter der E-Mail-Adresse schuleinstieg[at]stadt-oldenburg.de.
Schulbedarf
Im Rahmen der Leistungen vom Jobcenter können hilfebedürftige Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und hierfür keine Ausbildungsvergütung bekommen, für den Schulbedarf Unterstützung erhalten.
Unbegleitete Kinder und Jugendliche – Besonders zu beachten
Diese Altersgruppe ist absolut schutzbedürftig. Deshalb ist die Jugendschutzstelle der Stadt Oldenburg für die Erstversorgung, Unterbringung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen zuständig, die unbegleitet in Oldenburg ankommen. Wenn Oldenburger Familien bereit sind, unbegleitete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine bei sich aufzunehmen, wenden sie sich bitte per E-Mail mit dem Betreff „Unbegleitete minderjährige Ausländer“ an jugend-familie[at]stadt-oldenburg.de. Weitere Informationen für potenzielle Pflegefamilien »
Tiere
Haustiere
Aus der Ukraine eingereiste Hunde und Katzen müssen grundsätzlich gesundheitliche Bedingungen erfüllen. Dazu zählt eine Impfung gegen Tollwut, das Chippen der Tiere und das Ausstellen eines EU-Heimtierpasses vom Tierarzt. Sollten die Tiere bereits gegen Tollwut geimpft sein, ist ein Test zur Überprüfung des Tollwut-Antikörpertiters durchzuführen. Bitte vereinbaren Sie möglichst zeitnah nach Einreise einen Termin bei einer Tierärztin oder einem Tierarzt, um den Gesundheitszustand Ihres Tieres zu prüfen. Kleintiere, wie Kaninchen, Hamster oder Ähnliches können ohne gesundheitliche Überprüfung in Deutschland einreisen.
Versicherungen
Krankenversicherung
Durch die Gewährung von Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II vom Jobcenter erhalten ukrainische Flüchtlinge Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Haftpflichtversicherungen und freiwillige Versicherungen
Private Haftpflichtversicherungen oder andere freiwillige Versicherungen werden vom Staat nicht mit abgedeckt.
Wohnen
Wohnung eigenständig anmieten
Grundsätzlich ist die eigenständige Anmietung einer Wohnung von Geflüchteten aus der Ukraine möglich, da es sich hierbei um eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter handelt. Sollte dies aus eigenen Mitteln nicht finanzierbar sein, kann geprüft werden, ob die Kosten für die Wohnung im Rahmen der Gewährung von Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II vom Jobcenter übernommen werden können. Senden Sie hierzu bitte ein konkretes Mietangebot oder einen noch nicht unterschriebenen Mietvertrag an das Jobcenter. Der Antrag wird dort geprüft.
Zuletzt geändert am 5. Juli 2023