Registrierung
Stadt bittet um Registrierung von Geflüchteten aus der Ukraine
Wer Menschen aus der Ukraine aufnimmt beziehungsweise aufgenommen hat, wird gebeten, für die Registrierung Kontakt zum Ausländerbüro der Stadt Oldenburg aufzunehmen. Hierzu gibt es ein Kontaktformular, über das aufgenommene Menschen registriert werden können » (ausschließlich für Menschen mit Wohnsitz in Oldenburg).
Registrierung wichtig für Leistung
Die Registrierung hilft den Geflüchteten bei der Erlangung eines längerfristigen Aufenthaltsstatus und erleichtert der Stadt die Koordinierung der Hilfen. Das Bundesinnenministerium hat jetzt Hinweise herausgegeben, die eine schnelle Aufnahme vor Ort erleichtern sollen. Der Rat der Europäischen Union hat am 4. März 2022 die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie aktiviert. Auf dieser Grundlage kann ukrainischen Staatsangehörigen und anderen Personen, die wegen des Krieges aus der Ukraine geflohen sind, ein Aufenthaltsrecht nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes gewährt werden, das zunächst auf ein Jahr befristet ist und gegebenenfalls bis zu einer Gesamtdauer von drei Jahren verlängert werden kann.
Über dieses Formular » können Personen, die wegen des Krieges aus der Ukraine geflohen und in Oldenburg untergekommen sind, Ihren Aufenthalt beim Ausländerbüro der Stadt Oldenburg anzeigen. Das Ausländerbüro prüft nach der Aufenthaltsanzeige beziehungsweise Registrierung die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltsrechts und nimmt anschließend Kontakt zu ihnen auf.
Zuletzt geändert am 25. Januar 2023