Arten- und Biotopschutz

Maulwürfe

Maulwürfe gehören gemaß dem Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders geschützten Tieren. Es ist verboten, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten sowie ihre Wohn- beziehungsweise Zufluchtstätten zu beschädigen oder zu zerstören.

Von diesem Verbot können unter bestimmten Voraussetzungen Befreiungen von der Stadt Oldenburg erteilt werden, zum Beispiel wenn überwiegende Gründe des Gemeinwohls die Befreiung erfordern. Dies kann bei Sportplätzen oder Friedhöfen der Fall sein, da durch die Maulwurfshügel und -gänge ein erhöhtes Verletzungsrisiko gegeben sein kann.

Kontakt:

Fachdienst Naturschutz und technischer Umweltschutz
Industriestraße 1 h
26105 Oldenburg

Umwelttelefon: 0441 235-2777
Fax: 0441 235-2110
E-Mail: naturschutz[at]stadt-oldenburg.de

Zuletzt geändert am 24. Januar 2024