Bürgerentscheid zur Baumschutzsatzung: Was gilt in welchem Szenario?

Abstimmung am 22. Februar

Vor Abschaffung ist Veröffentlichung im Amtsblatt erforderlich

Am Sonntag, 22. Februar 2026, findet der Bürgerentscheid » über die Abschaffung der Satzung zum Schutz, zum Erhalt, zur Pflege und zur Entwicklung des Baumbestandes in der Stadt Oldenburg vom 30. Juni 2025 – kurz Baumschutzsatzung – statt. Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich, wie es danach weitergeht. Und würde gegebenenfalls die Baumschutzsatzung sofort außer Kraft treten? Die klare Antwort darauf lautet: Nein. 

Das Verfahren ist unter anderem in der Hauptsatzung der Stadt Oldenburg geregelt. Zunächst hat die Wahlleitung das amtliche Endergebnis des Bürgerentscheids im Anschluss an die Tagung des Wahlausschusses festzustellen. Der Wahlausschuss tagt am Dienstagnachmittag, 24. Februar 2026. Erst dann steht verbindlich fest, ob der Bürgerentscheid erfolgreich war oder nicht.

Abschaffung: Veröffentlichung im Amtsblatt erforderlich

Sollte eine ausreichende Mehrheit für die Abschaffung der Baumschutzsatzung festgestellt werden, ist dieser Bürgerentscheid mit einem Ratsbeschluss gleichzusetzen. Das bedeutet, dass, wie beim Beschluss über die Satzung auch, zunächst eine Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Oldenburg erfolgen muss. Die vom Oberbürgermeister zu unterzeichnende Feststellung des Ergebnisses des Bürgerentscheids wird der Redaktion des Amtsblattes rechtzeitig vor Redaktionsschluss zugeleitet. Das Amtsblatt erscheint als gedrucktes Werk nur freitags, der Redaktionsschluss dazu ist jeweils am Dienstagvormittag. Daher wäre eine Veröffentlichung im Amtsblatt am Freitag, 27. Februar, nicht erreichbar, sondern frühestens am Freitag, 6. März 2026. Einen Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt gelten die dort abgedruckten Bekanntmachungen verbindlich.

Beibehaltung: Baumschutzsatzung weiterhin gültig

Für diesen Fall gilt die Baumschutzsatzung unverändert weiter. Weitere Infos hierzu können auf den Seiten der Satzung eingesehen werden ». Auch die seinerzeit politisch beschlossene Baumerhalt- und Entwicklungsstrategie wird dann weiter ausgestaltet und mit Leben gefüllt.

In beiden Fällen: Beginnende Brut- und Setzzeit beachten

Unabhängig von dem Fortbestand der Satzung zum Schutz, zum Erhalt, zur Pflege und zur Entwicklung des Baumbestandes gelten ab Sonntag, 1. März 2026, die Vorschriften nach dem Bundesnaturschutzgesetz zum Gehölzschnitt aus Gründen des Artenschutzes. Für die Einhaltung, auch für den Fall, dass sich in den Gehölzen geschützte Arten befinden, ist jede Eigentümerin beziehungsweise jeder Eigentümer oder jede arbeitende Firma selbst verantwortlich.

Mehr erfahren?

Bei Fragen helfen die Mitarbeitenden der Unteren Naturschutzbehörde telefonisch unter 0441 235-2777 oder per E-Mail an baumschutz[at]stadt-oldenburg.de gerne weiter.

Zuletzt geändert am 20. Februar 2026