Technischer Umweltschutz

Aufgabenfelder des Technischen Umweltschutzes bei der Stadt Oldenburg sind Angelegenheiten

  • des Gewässerschutzes
  • des Immissionsschutzes
  • des Bodenschutzes
  • und der Überwachung von Abfällen

Neben den behördlich wahrzunehmenden Aufgaben, das heißt den unmittelbar übertragenen Vollzugsaufgaben für bestimmte Gesetze, wirken die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei unterschiedlichsten Fachplanungen (zum Beispiel der Bauleitplanung) mit und sorgen dafür, dass die jeweiligen Umweltbelange berücksichtigt werden. In Baugenehmigungsverfahren fließen die Stellungnahmen des Technischen Umweltschutzes in die spätere Genehmigung ein. Angefangen von beispielsweise der Verpflichtung ein Baugrundstück auf das Vorhandensein von Kampfmitteln zu untersuchen, werden Anforderungen zum Lärmschutz und zur Luftreinhaltung formuliert oder bestimmte Maßnahmen zum Grundwasserschutz vorgegeben. Im Vorfeld einer Baumaßnahme ist in zunehmendem Maße die Bodenschutzbehörde beteiligt, wenn es zum Beispiel darum geht, eine Brachfläche zu sanieren um sie wieder nutzbar zu machen.

Nähere Einzelheiten sind unter den obenstehenden Stichworten zu erfahren.

Kontakt:

Stadt Oldenburg
Fachdienst Naturschutz und technischer Umweltschutz
Industriestraße 1 h
26121 Oldenburg
E-Mail: umwelt[at]stadt-oldenburg.de

Zuletzt geändert am 24. Januar 2024