Altlastenkataster

Altlastenkataster der Stadt Oldenburg

Nach § 6 des Niedersächsischen Bodenschutzgesetzes (NBodSchG) ist die Untere Bodenschutzbehörde verpflichtet, „…auf Grundlage des Liegenschaftskatasters ein Verzeichnis der altlastverdächtigen Flächen und Altlasten zu führen, das insbesondere Informationen über Lage und Zustand der Flächen, Art und Maß von Beeinträchtigungen, die geplanten und ausgeführten Maßnahmen sowie die Überwachungsergebnisse enthält“.

Die Erfassung der Altablagerungen im Stadtgebiet wurde bereits Anfang der 1990er Jahre durchgeführt. Mit einer flächendeckenden, systematischen Erfassung der Altstandorte hat die Stadt Oldenburg 1997 begonnen. Eine Aktualisierung und Auswertung der Datenbestände wird regelmäßig vorgenommen. Sie umfasst derzeit die Auswertung der Oldenburger Adressbücher für den Zeitraum von 1841 bis 2000 sowie die Gewerbedatei von circa 1900 bis 2000 sowie Flächen aus der laufenden Bearbeitung. Ein solches Altlastenverzeichnis ist die wichtigste Informationsquelle, um Hinweise auf mögliche Boden- und Grundwasserkontaminationen zu erhalten, die zum Beispiel bei Immobiliengeschäften, der Planung von Bauvorhaben oder beim Aufstellen von Bebauungsplänen von erheblicher ökonomischer und ökologischer Bedeutung sein können.

Auskunft aus dem Altlastenkataster der Stadt Oldenburg

Auskünfte, ob die jeweiligen Grundstücke im Altlasten- und Verdachtsflächenkataster verzeichnet sind und ob gegebenenfalls weiterreichende Informationen vorliegen, werden auf schriftlichen Antrag erteilt.

Das Formular „Auskünfte aus dem Altlastenkataster“ und weitere Informationen dazu finden Sie im Serviceportal – Auskunft aus dem Altlastenkataster »

Zuletzt geändert am 24. Januar 2024