Beteiligung bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplans für Oldenburg

Ihre Beiträge sind gefragt

Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie und deren nationaler Umsetzung im Bundesimmissionsschutzgesetz sowie einer neuen, 2022 fertig gestellten Umgebungslärmkartierung, ist die Stadt Oldenburg aufgefordert, den bestehenden Lärmaktionsplan zu prüfen und fortzuschreiben.

Beteiligung der Öffentlichkeit

In der EU‐Umgebungslärmrichtlinie hat die Beteiligung der Öffentlichkeit an den Lärmaktionsplänen eine große Bedeutung. Im Bundes‐Immissionsschutzgesetz (BImSchG) heißt es hierzu:

„Die Öffentlichkeit wird zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen. Die Öffentlichkeit ist über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten. Es sind angemessene Fristen mit einer ausreichenden Zeitspanne für jede Phase der Beteiligung vorzusehen (BImSchG, Paragraf 47d Absatz 3)“

Vor diesem Hintergrund und als ein erster Schritt bei der Erstellung eines Entwurfs zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans führt die Stadt Oldenburg eine frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durch.

Aufruf

Die durch die Gesetzgeber vorgegebene Lärmaktionsplanung für die Städte ist darauf ausgerichtet, den durch Straßenverkehr und bestimmte Gewerbe- und Industrieanlagen hervorgerufenen und in den Lärmkarten dargestellten Umgebungslärm zu bekämpfen.

Vor diesem Hintergrund bittet die Stadt Oldenburg um Ihre Mitwirkung:

  • Geben Sie uns Hinweise über besondere Belästigungsschwerpunkte, vielleicht auch solche, die Ihrer Auffassung nach aus der Lärmkartierung nicht hervorgehen.
  • Nennen Sie uns Ihre Ideen, wie es gelingen kann, den insbesondere vom Straßenverkehr hervorgerufenen Umgebungslärm zu vermindern.
  • Sehen Sie an bestimmten Stellen einen vordringlichen Handlungsbedarf zur Verminderung des Umgebungslärms?
  • Welche Bereiche im Stadtgebiet sind Ihrem Empfinden nach ruhig, dienen Ihnen beispielsweise zur Erholung und sollten als sogenannte ruhige Gebiete im Lärmaktionsplan festgelegt werden?

Wichtiger Hinweis: Maßnahmen, die auf eine Verminderung des Umgebungslärms durch Eisenbahnstrecken abzielen, sind nicht Gegenstand der städtischen Lärmaktionsplanung. Hier führt das Eisenbahnbundesamt ein eigenes Verfahren durch und startete die Öffentlichkeitsbeteiligung bereits am 13. März 2023. Ausführliche Informationen hat das Eisenbahnbundesamt auf der Seite www.laermaktionsplanung-schiene.de » bereitgestellt.

Nicht kartierte Lärmquellen

Wenn Sie einen Handlungsbedarf bei bestimmten nicht kartierten Lärmquellen oder bestimmten Lärmereignissen sehen, möchte die Stadt Oldenburg dies auch gern erfahren. Bitte senden Sie uns diesbezügliche Beiträge oder Lösungsideen gern zu. Von Seiten der städtischen Immissionsschutzbehörde wird im Rahmen der gesetzlich festgelegten Zuständigkeiten außerhalb der eigentliche Lärmaktionsplanung versucht, eine Bewertung vorzunehmen und Abhilfemöglichkeiten zu suchen und zu finden.

Wie sieht die Partizipation konkret aus?

Seit 24. März 2023 und noch bis zum 15. Mai 2023, können Bürgerinnen und Bürger über die Plattform Gemeinsam Oldenburg.de » online an dem Beteiligungsverfahren teilnehmen. Und zwar so: Die Teilnehmenden wählen auf der genannten Internetseite den Button „Mitmachen“ und das Projekt „Lärmaktionsplan“ aus. Zum Teilen von eigenen Anregungen und Ideen ist eine Anmeldung oder Registrierung notwendig. Anschließend lassen sich über eine Kartenanwendung Hinweise verorten und veröffentlichen. Zudem besteht die Möglichkeit, die Vorschläge anderer Nutzerinnen und Nutzer einzusehen und diese mit einem „Daumen hoch“ zu bewerten. 

Wer nicht die Online-Beteiligungsmöglichkeit nutzen möchte, kann sich mit Beiträgen auch gerne schriftlich an die Stadt Oldenburg wenden. Die Adresse dafür lautet:

Stadt Oldenburg
Fachdienst Naturschutz und Technischer Umweltschutz
Industriestraße 1 h
26121 Oldenburg

Wann kann ich mich beteiligen?

Der erste Beteiligungszeitraum ist bewusst lange konzipiert, so dass ausreichend Zeit zur Verfügung steht, um sich mit dem Thema Umgebungslärm zu beschäftigen. Ihre Beiträge erwartet die Stadt Oldenburg ab 24. März 2023, längstens bis zum 15. Mai 2023.

Wie geht es weiter?

Alle Einsendungen werden bestätigt. Die Beiträge werden gesammelt, ausgewertet, gegebenenfalls zusammengefasst und auf dem Stadtplan verortet. Nach dem Ende der ersten Beteiligungsphase werden die Mitglieder des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klimaschutz (ASUK) über die Ergebnisse informiert. Dabei wird jeder einzelne Beitrag dem Ausschuss in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.

Sollte Ihr Beitrag unmittelbar einen Handlungsauftrag auslösen, zum Beispiel weil ein konkretes Lärmproblem (vielleicht ein klappernder Gullideckel oder etwas ähnliches) mitgeteilt wurde, wird sich die Stadt direkt um die Angelegenheit kümmern. In einem solchen Fall erhalten Sie mit der Eingangsbestätigung eine entsprechende Mitteilung. Gegebenenfalls setzt sich die Immissionsschutzbehörde auch für weitere Nachfragen mit Ihnen in Verbindung.

Fortschreibungsentwurf und weitere Beteiligung

Nach dem Ende der ersten Beteiligungsphase wird ein Fortschreibungsentwurf erarbeitet. Darin können Ihre vorgebrachten Maßnahmenvorschläge berücksichtigt werden, wenn sie grundsätzlich geeignet sind und ein Realisierungspotential besteht. Nach der Fertigstellung und einer verwaltungsinternen Abstimmung wird der Planentwurf den politischen Gremien zur weiteren Diskussion präsentiert: Damit einher geht ein Vorschlag der Verwaltung, die Offenlegung des Plans zu beschließen und eine zweite Öffentlichkeitsbeteiligung einzuleiten. Liegt dieser Beschluss vor, kommt es anschließend zu einem erneuten Beteiligungsverfahren und Sie haben nochmals die Gelegenheit, am Prozess mitzuwirken.

Wann dies soweit sein wird, wird rechtzeitig kommuniziert.

Ihre zum Fortschreibungsentwurf abgegebenen Stellungnahmen werden in den Abwägungsprozess eingestellt: Konkret bewertet die Verwaltung Ihre Beiträge und schlägt den politischen Gremien vor, ob und inwieweit Ihr Beitrag Eingang in die Planung finden kann. Dementsprechend erfolgt eine Anpassung des ursprünglichen Fortschreibungsentwurfs. Dieser wird darauf erneut von den politischen Gremien beraten.

Entscheidung

Letztendlich entscheidet der Rat der Stadt Oldenburg über die Maßnahmen, die Inhalt der Fortschreibung des Oldenburger Lärmaktionsplans werden. Ziel ist es, diesen Ratsbeschluss im Sommer 2024 zu erhalten.

Hintergrund

Im Jahr 2012 wurde erstmals eine Kartierung des Umgebungslärms in Oldenburg vorgenommen, die Ausgangspunkt für die Erstellung eines Lärmaktionsplans war. Nach einer Beteiligung der Öffentlichkeit und einer intensiven politischen Diskussion wurde schließlich im Dezember 2015 der Lärmaktionsplan Oldenburg vom Stadtrat beschlossen.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben musste im Jahr 2017 eine Prüfung der Kartierungsergebnisse vorgenommen werden, und es war darüber zu befinden, ob der Lärmaktionsplan angepasst werden muss. Diese Prüfung ergab kein Erfordernis für eine neue Umgebungslärmkartierung oder eine Planfortschreibung.

Turnusgemäß stand 2022 eine erneute Prüfung der Kartierung an. Aufgrund von geänderten Berechnungsbestimmungen, war bei dieser Runde der Lärmaktionsplanung eine neue Erstellung von Lärmkarten erforderlich. Diese Aufgabe wurde fristgerecht zum 30. Juni 2022 fertig gestellt und von den verantwortlichen Stellen im Internet veröffentlicht. Die Stadt Oldenburg war dabei für die Kartierung des Straßenverkehrslärms sowie des von bestimmten Gewerbe- und Industrieanlagen hervorgerufenen Umgebungslärms verantwortlich. (Die Kartierung des Schienenverkehrslärms und die Lärmaktionsplanung für Eisenbahnstrecken liegt in der Verantwortung des Eisenbahnbundesamtes.)

Weitere Informationen mit den Links zu den Lärmkarten, den Berichten und dem Lärmaktionsplan 2015 finden Sie auf der Internetseite Umgebungslärmkartierung und Lärmaktionsplanung ». Auf der Seite FAQs » erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. 

Eigenes Verfahren des Eisenbahnbundesamtes

Schienenlärm

Maßnahmen, die auf eine Verminderung des Umgebungslärms durch Eisenbahnstrecken abzielen, sind nicht Gegenstand der städtischen Lärmaktionsplanung. Hier führt das Eisenbahnbundesamt ein eigenes Verfahren durch, das bereits am 13. März 2023 gestartet ist. Bis zum 24. April 2023 können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich zu ihren Lärmproblemen äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de » freigeschaltet.

Zuletzt geändert am 28. März 2023