Spenden

Spenden

Spenden sind Zuwendungen an eine Körperschaft, zum Beispiel die Stadt Oldenburg, die von dieser für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden und daher steuerbegünstigt sind.

Gemeinnützige Zwecke verfolgt eine Körperschaft, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zu Gute kommt, fest abgeschlossen ist, zum Beispiel Zugehörigkeit zu einer Familie oder zur Belegschaft eines Unternehmens.

Die Stadt Oldenburg verfolgt gemeinnützige Zwecke in unterschiedlichen Bereichen, zum Beispiel in den Bereichen Kultur, Sport, Jugend, Schule, Soziales und Gesundheit. Weitere Bereiche, zum Beispiel die Heimatpflege oder den Verbraucherschutz, finden sich in § 52 der Abgabenordnung.

Ansprechpartner

Ansprechpartner ist das jeweilige Fachamt, für den Bereich Kultur zum Beispiel das Kulturamt. Von diesem Amt werden bei Bedarf auch die entsprechenden Zuwendungsbestätigungen ausgestellt, die dann im Rahmen der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden können.

Allgemeine Fragen zum Thema Spenden werden auch vom Fachdienst Finanzen beantwortet:

Das Verwaltungssekretariat, Telefon: 0441 235-2366, E-Mail: finanzservice[at]stadt-oldenburg.de

Zuletzt geändert am 15. April 2024