Neue Fördermöglichkeiten für Oldenburger Unternehmen

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur

Landesförderprogramm „Niedersachsen Invest GRW“

Kleine, mittlere und große Unternehmen können seit der 34. Kalenderwoche 2023 eine Förderung im Rahmen des Programms „Niedersachsen Invest GRW“ durch die NBank beantragen. Das Ziel dieser einzelbetrieblichen Investitionsförderung des Landes Niedersachsen ist es, Unternehmen zu unterstützen, die zukunftsfähige Geschäftsmodelle sichern, sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze schaffen und einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Fördermittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

„Dies ist eine gute Botschaft für die Oldenburger Wirtschaft“, freut sich Oberbürgermeister Jürgen Krogmann. „Unternehmen, die Investitionen in Oldenburg planen, sollten auf jeden Fall rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme mit der Wirtschaftsförderung Kontakt aufnehmen, um sich beraten zu lassen“, fügt er hinzu.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte auslösen (zum Beispiel die Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte) und eine überwiegende Wertschöpfung innerhalb der Betriebsstätte vorweisen. Dazu zählen klassischerweise das produzierende und verarbeitende Gewerbe, zum Beispiel Unternehmen des Metall- und Maschinenbaus. IT-Unternehmen und Großhandelsbetriebe sind ebenfalls förderfähig.

Wie hoch ist die Förderung?

Investitionsvorhaben können gefördert werden, wenn hierdurch die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätze um 10 Prozent gegenüber dem Stand vor Investitionsbeginn erhöht wird und die Maßnahme zur Stärkung der Innovationskraft, Digitalisierung und ökologischen Nachhaltigkeit beiträgt. Soweit diese Voraussetzung erfüllt ist, kann bei kleinen Unternehmen ein Zuschuss in Höhe von bis zu 20 Prozent und bei mittleren Unternehmen bis zu 10 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben gewährt werden. Ergänzend zum Vorhaben können CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen, die zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beitragen, mit bis zu 65 Prozent bezuschusst werden.

Wie wird der Antrag gestellt?

Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Antrag vor Beginn des Investitionsvorhabens bei der NBank gestellt worden ist und eine schriftliche Bestätigung über die grundsätzliche Förderfähigkeit vorliegt. Dabei ist als Vorhabenbeginn grundsätzlich der Abschluss eines dem Vorhaben zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten.

Wo gibt es weitere Informationen?

Interessierten Unternehmen beantwortet die Wirtschaftsförderung Stadt Oldenburg gerne Fragen dazu. Zusätzliche Informationen zur Landesförderung „Niedersachsen Invest GRW“ gibt es auf der Internetseite der NBank »


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Zuletzt geändert am 15. September 2023