Förderprogramm
Regelmäßige Sitzungen der Steuerungsgruppe zur Prüfung von Projektanträgen
„Resiliente Innenstädte“: Anträge können fortlaufend gestellt werden
Am Montag, 9. Januar 2023, traf sich die Steuerungsgruppe für das Förderprogramm „Resiliente Innenstädte“ zu ihrer konstituierenden Sitzung. Sie prüft in regelmäßig stattfindenden Versammlungen, ob eingegangene Projektanträge in die dem Programm zugrundeliegende Strategie für die Stadt Oldenburg passen. Das Land Niedersachsen stellt aufgrund der erfolgreichen Bewerbung für das Förderprogramm „Resiliente Innenstädte“ Fördermittel in Höhe von 4,2 Millionen Euro für Projekte bereit, die dazu beitragen sollen, die Innenstadt zukunftssicher und krisenfest zu gestalten. Oldenburg zählt zu den 15 Städten, die von einer unabhängigen, mit Fachleuten aus Wissenschaft und Forschung besetzten Jury ausgewählt worden sind. Projektanträge können fortlaufend gestellt werden.
Welche Projekte können gefördert werden?
„Die Projekte müssen in die so genannte ‚territoriale Strategie‘ passen, mit der sich die Stadt Oldenburg erfolgreich beim Land Niedersachsen um Aufnahme in das Förderprogramm beworben hat“, erklärt Ralph Wilken, Leiter der Wirtschaftsförderung Stadt Oldenburg. Diese zielt auf drei Leitprojekte ab, die unter den Titeln „Öffentlicher Raum und Flächen“, „Immobilien und Vielfalt“ sowie „Mobilität und Stadtraum“ firmieren. Diese Leitprojekte bilden die thematischen Maßnahmenräume für die nun zu entwickelnden Projekte.
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Antragsberechtigt sind laut Richtlinien neben städtischen Ämtern auch Gesellschaften in mehrheitlich kommunalem Eigentum, aber auch juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder als Quartiersgemeinschaft anerkannte Zusammenschlüsse.
Was sind die Aufgaben der Steuerungsgruppe?
Mit ihrer ersten Sitzung gab die Steuerungsgruppe den Startschuss für die Einreichung von Projektanträgen. Die Einrichtung eines solchen Gremiums hat der Fördergeber vorgegeben. Sie besteht aus fachlichen Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverwaltung, Wirtschafts- sowie Sozialpartnerinnen und Sozialpartnern beziehungsweise Vertreterinnen und Vertretern aus der Zivilgesellschaft. Die Steuerungsgruppe tagt mehrmals pro Jahr. Als Teil eines zweistufigen Verfahrens stimmt sie anhand vorgegebener Qualitätskriterien zunächst über die Förderwürdigkeit der Projekte ab. Die Prüfung der Förderfähigkeit und die Mittelbewilligung übernimmt anschließend die NBank.
Bis wann müssen Projektanträge eingereicht werden?
Projekte, die der Steuerungsgruppe vorgeschlagen werden sollen, müssen vor dem nächsten Sitzungstermin beim Amt für Wirtschaftsförderung eingereicht werden:
Wo finde ich den Projektantrag?
Nähere Informationen zum Förderprogramm, zum Projektantrag, den Fördervoraussetzungen und Fristen gibt es online »
Zuletzt geändert am 4. Mai 2023