Oldenburger Schulsystem

Oberschule

1. Gliederung und Bildungsauftrag

Die Oberschule umfasst als Schulform des Sekundarbereichs I die Schuljahrgänge 5 bis 10. Es ist das Ziel der Oberschule, den Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und ihnen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen eine individuelle Schwerpunktbildung zu ermöglichen. Die Oberschule stärkt Grundfertigkeiten, selbstständiges Lernen und fördert soziales Lernen im Unterricht sowie durch ein gemeinsames Schulleben.

An der Oberschule erwerben die Schülerinnen und Schüler die Qualifikationen, mit denen sie ihren Bildungsweg berufs-, aber auch studienbezogen fortsetzen können.

Eine Oberschule kann als teilweise gebundene Ganztagsschule (an zwei Tagen mit verpflichtendem Ganztagsangebot) oder auch als offene Ganztagsschule mit freiwilligem Ganztagsangebot geführt werden.

2. Schulschwerpunkte

Das Unterrichtsangebot der Oberschule besteht aus Pflichtunterricht, Wahlpflichtunterricht und wahlfreiem Unterricht. Pflicht- und Wahlpflichtunterricht sind für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich.

Der Unterricht kann nach Entscheidung der Schule im Rahmen der Vorgaben

  • jahrgangsbezogen,
  • jahrgangsbezogen in Verbindung mit Fachleistungsdifferenzierung auf zwei oder drei Anforderungsebenen in den Kernfächern (Deutsch, Mathematik und Englisch)
  • oder überwiegend schulzweigbezogen (mehr als 50 Prozent des Unterrichts werden schulformbezogen unterrichtet)

erteilt werden.

In den Schuljahrgängen 6 bis 10 bietet die Oberschule Wahlpflichtunterricht an, der in allen Schuljahrgängen grundsätzlich vier Wochenstunden umfasst. Ab dem 6. Schuljahrgang nehmen Schülerinnen und Schüler entweder an einem durchgängigen Wahlpflichtkurs in der zweiten Fremdsprache mit vier Wochenstunden oder an zwei jeweils anderen zweistündigen Wahlpflichtkursen teil.

Die Oberschule bietet im 9. und 10. Schuljahrgang

  • einen berufspraktischen Schwerpunkt mit Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsbildung,
  • die Profile Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales und
  • mit der Einrichtung des Profils Zweite Fremdsprache eine Vorbereitung auf den Besuch einer allgemein bildenden Schule mit gymnasialer Oberstufe  an.

Das Angebot der Profilbildung richtet sich nach den organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten der einzelnen Schule.

Berufsorientierende und berufsbildende Maßnahmen werden als Praxistage

  • für Schülerinnen und Schüler, die an einem Profilangebot teilnehmen, an mindestens insgesamt 30 Tagen sowie
  • für Schülerinnen und Schüler, die am berufspraktischen Schwerpunkt teilnehmen, an mindestens insgesamt 60 Tagen durchgeführt

3. Abschlüsse

Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann der Hauptschulabschluss erworben werden.

Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:

  • Erweiterter Sekundarabschluss I, der zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe an einem allgemein bildenden Gymnasium oder an einer Gesamtschule sowie an einem beruflichen Gymnasium berechtigt
  • Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
  • Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss

Bei diesem Text handelt es sich um einen leicht veränderten Auszug aus der Broschüre „Das niedersächsische Schulwesen“ » (Stand: Mai 2020) des Niedersächsischen Kultusministeriums, in der Sie auch noch weiterführende Informationen finden.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Mehr über die einzelnen Oberschulen in Oldenburg erfahren Sie hier »

Grundsätzlich ist die gewünschte beziehungsweise die bereits besuchte Schule die richtige Anlaufstelle. Dort können alle persönlichen Fragen rund um die Beschulung Ihres Kindes geklärt werden. Hierzu zählen zum Beispiel Fragen zur Aufnahme, zum Schulwechsel, zu Schulabschlüssen, zu Schwerpunkten, zu pädagogischen Inhalten und zum Unterricht.

Weitergehende Informationen die die Stadt Oldenburg als Schulträger » betreffen, erhalten Sie im Amt für Schule und Bildung unter 0441 235-2652 oder unter tanja.giebe[at]stadt-oldenburg.de.

Zuletzt geändert am 13. April 2023