Wahl des Beirats für Menschen mit Behinderungen – Kurzporträts der Bewerberinnen und Bewerber jetzt online
Demokratie inklusiv gestalten: 28 Kandidierende wollen sich engagieren
05.11.2026
Oldenburg. Am Sonntag, 22. November, wird der Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Oldenburg neu gewählt. Ab sofort können sich Interessierte online darüber informieren, wer sich künftig im Beirat für die Rechte von Menschen mit Behinderungen starkmachen möchte. Eine Kurzvorstellung aller 28 Kandidatinnen und Kandidaten sowie ihrer jeweiligen Motivation zur Kandidatur ist unter www.oldenburg.de/beiratswahl abrufbar.
Die Wahl findet am 22. November von 11 bis 15 Uhr in der Volkshochschule Oldenburg (Karlstraße 25) statt. Wahlberechtigt sind alle schwerbehinderten Menschen mit Wohnsitz in Oldenburg und einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Jede wahlberechtigte Person kann maximal neun Kreuze auf dem Wahlzettel machen. Jan Bembennek, Dezernent für Soziales, Jugend und Gesundheit, wird das Wahlergebnis noch am selben Tag gegen 15.30 Uhr bekanntgeben.
28 Menschen möchten Oldenburg aktiv mitgestalten
Über das große Interesse an der Mitarbeit im Beirat für Menschen mit Behinderungen freut sich auch Tim Streit, der den Beirat im Gesundheitsamt der Stadt Oldenburg begleitet: „28 Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich diesmal zur Wahl. Das zeigt, wie viele Menschen bereit sind, sich aktiv für die Interessen von Menschen mit Behinderungen einzusetzen und die Entwicklung unserer Stadt mitzugestalten. Dieses Engagement ist alles andere als selbstverständlich.“ Der Beirat bringt die Perspektiven von Menschen mit Behinderungen in die kommunale Arbeit ein und hat bereits bei zahlreichen städtischen Planungen und Projekten wichtige Impulse für mehr Barrierefreiheit und Teilhabe gesetzt.
Was motiviert die Kandidatinnen und Kandidaten?
Doch was motiviert die Kandidatinnen und Kandidaten, sich für den Beirat aufstellen zu lassen? Ein Kandidat betont: „Mir ist wichtig, dass die Anliegen von Menschen mit Behinderungen gehört und ernst genommen, Barrieren abgebaut sowie Teilhabe und Selbstbestimmung gestärkt werden.“ Ein anderer möchte erreichen, dass „Menschen mit Behinderungen bessere Möglichkeiten in Arbeit, Sport, Freizeit und gesellschaftlichem Leben erhalten“. Einer Kandidatin liegt besonders am Herzen, „dass Inklusion nicht mit der Schule aufhört, sondern auch im Alltag und während der Arbeit gelebt wird“. Auch der Wunsch nach Vernetzung und Austausch mit anderen Menschen spielt für einige Bewerberinnen und Bewerber eine wichtige Rolle. Mit Blick auf die Zukunft formuliert ein Kandidat das gemeinsame Ziel: „Dass der Beirat auch weiterhin eine starke Stimme für Menschen mit Behinderung ist und gemeinsam mit Politik, Verwaltung und den vielen engagierten Menschen in Oldenburg positive Veränderungen erreicht werden können.“
Welche Aufgaben hat der Beirat für Menschen mit Behinderungen?
Der Beirat für Menschen mit Behinderungen wird alle fünf Jahre neu gewählt. Er hat bis zu neun Mitglieder. Entsprechend können bei der Wahl bis zu neun Stimmen vergeben werden.
Die Mitglieder des Beirats treffen sich einmal im Monat zu öffentlichen Sitzungen, um Anregungen, Probleme und mögliche Lösungen zu diskutieren. Darüber hinaus beraten sie politische Gremien, Ausschüsse und die Verwaltung in allen Fragen, die Menschen mit Behinderungen betreffen. Der Beirat fördert die Zusammenarbeit mit Behörden und Verbänden und bringt sich in Projekte ebenso wie in konkrete Einzelfälle ein. Nicht zuletzt versteht er sich als Ansprechpartner für die Interessen und Anliegen aller Menschen mit Behinderungen, die in Oldenburg leben.
Der erste Termin für den neu gewählten Beirat ist die konstituierende Sitzung am Dienstag, 1. Dezember, im Gesundheitsamt.
Wo gibt es weitere Informationen?
Weitere Informationen zur Wahl und zur Arbeit des Beirats für Menschen mit Behinderungen gibt es online unter www.oldenburg.de/beiratswahl sowie telefonisch unter 0441 235-8655 oder 0441 235-8619. Anfragen per E-Mail sind möglich an behindertenbeiratswahl[at]stadt-oldenburg.de.
Zuletzt geändert am 5. November 2026
Zuletzt geändert am 1. September 2026