Hier stellt das Gesundheitsamt Informationen zu bestimmten Themenbereichen zur Verfügung:
Hilfen bei Essstörung
Essstörungen sind ernsthafte Erkrankungen
Bei Essstörungen sind der Umgang mit dem Essen und das Verhältnis zum eigenen Körper gestört. Unter dem Begriff Essstörungen werden die Magersucht (Anorexie), die Bulimie, die Binge-Eating-Störung und sogenannte Mischformen zusammengefasst. Nicht jede Person, die manchmal zu viel isst, muss krank sein und nicht jede Person, die durch eine Diät viel abgenommen hat, ist magersüchtig. Dennoch kann solch ein Verhalten der Beginn einer Essstörung sein.
Menschen, die das Gefühl haben, unter einer Essstörung zu leiden, sollten sich an ihre Ärztin beziehungsweise ihren Arzt oder an eine Psychologische Psychotherapeutin/einen Psychologischen Psychotherapeuten wenden.
Wer diesen Schritt noch nicht gehen will, kann sich auch in Einrichtungen der Stadt Oldenburg kostenfrei und vertraulich beraten lassen:
- Betroffene, Angehörige sowie Menschen aus dem sozialen Umfeld können sich an den Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes wenden. Telefonische Erreichbarkeit und Terminvereinbarung über 0441 235-8662.
- Für Eltern, Kinder und Jugendliche, die sich in diesem Themenbereich beraten lassen wollen, steht die Psychologische Beratungsstelle zur Verfügung. Anmeldung über das Sekretariat 0441 235-3500. Für junge Menschen unter 21 ist jeden Mittwoch (ohne Voranmeldung) eine Offene Sprechstunde von 16 bis 17 Uhr eingerichtet.
- Zusätzlich sei auf das Beratungstelefon der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zum Thema Essstörungen unter der Telefonnummer 0221 892031 hingewiesen.
Kopfläuse
Kampf den Kopfläusen! Regelmäßig in der Winterzeit melden Schulen und Kindergärten dem Oldenburger Gesundheitsamt den Kopfläusebefall. Die Tiere verbreiten sich leicht über Mützen, Schals und Winterjacken, die nebeneinander an den Garderobenhaken hängen und lösen bei den betroffenen Kindern Juckreiz aus. Gefährlich sind Kopfläuse nicht: Sie übertragen keine Krankheiten, machen aber viel Arbeit. Kratzt der Geplagte allerdings viel, können sich die Biss-Stellen entzünden.
Bekämpfung
Zur Bekämpfung der Insekten empfiehlt das Gesundheitsamt folgendes Vorgehen
- Nasse Haare sollten mit einem Nissenkamm ausgekämmt und die Haare mit einem insektizidhaltigen Mittel aus der Apotheke behandelt werden. (Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für solch ein insektizidhaltiges Mittel.)
- Die Behandlung sollte unbedingt nach acht bis zehn Tagen wiederholt werden.
- Um die Läuseplage los zu werden, ist die Entfernung aller Nissen erforderlich: Bettwäsche und Kleidung sollten bei 60 Grad gewaschen werden, denn Läuse vertragen keine Hitze.
- Nicht waschbare Dinge wie Kuscheltiere sollten drei Tage luftdicht in einen Plastiksack gesteckt werden, da Läuse ohne Blut verhungern. Alternativ können diese Gegenstände auch für 24 Stunden eingefroren werden.
- Um die Kopfläuse los zu werden, müssen alle Personen im Haushalt mitmachen!
Kopfläuse? Bescheid sagen!
Was viele nicht wissen: Bei Kopflausbefall sind Eltern zur Mitteilung an den Kindergarten, die Schule oder sonstige Gemeinschaftseinrichtungen verpflichtet. Hieraus erwachsen den Eltern keine Nachteile, im Gegenteil: Aufgrund ihrer Information werden Maßnahmen – gegebenenfalls zusammen mit dem Gesundheitsamt – ergriffen, um den Kopflausbefall in der Gruppe oder Klasse zu beseitigen und die Kinder vor einem erneuten Befall zu schützen. Die betroffenen Kinder oder auch die Erzieher müssen zu Hause bleiben, bis eine wirksame Behandlung und somit eine Weiterverbreitung der Läuse ausgeschlossen werden kann.
Online-Meldeformular für Gemeinschaftseinrichtungen
Im Serviceportal der Stadt Oldenburg gibt es alle Informationen zur Meldung von Erkrankungen in Gemeinschaftseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Einrichtungen der Stadt Oldenburg steht dort ein unkompliziertes Online-Meldeformular zur Verfügung.
Ratgeber Piercen und Tätowieren
Piercings und Tattoos sind grade bei jungen Menschen sehr beliebt – aber nicht ungefährlich! Um über die Risiken durch das Piercen und Tätowieren zu informieren, hat das Gesundheitsamt der Stadt Oldenburg einen Ratgeber „Piercen und Tätowieren“ veröffentlicht. Dieser enthält zahlreiche Tipps aber auch Hinweise auf mögliche Komplikationen und Heilungszeiten. Außerdem gibt es im Ratgeber eine Studio-Checkliste: Diese soll behilflich dabei sein besser beurteilen zu können, ob sich Piercing- und Tattoo-Studios an die Mindestanforderungen an die Hygiene halten.
- Download: Ratgeber Piercen und Tätowieren (PDF, 2,9 MB) (Stand: September 2013)
Hintergrund
Laut eines Artikels im Deutschen Ärzteblatt sind in Deutschland rund 6,5 Prozent der Bevölkerung gepierct. Das heißt, rund 5,3 Millionen Bundesbürger haben sich bereits für einen wie auch immer gearteten Körperschmuck entschieden. In der Altersgruppe der 14- bis 24-Jährigen haben 38 Prozent der Frauen und 16 Prozent der Männer ein Piercing. 41 Prozent der Frauen und 27 Prozent der Männer dieses Alters sind tätowiert und/oder gepierct.
Cannabisgesetz
Niedersächsische Landesregierung stellt Informationen bereit
Das Cannabisgesetz mit seinen Vorschriften zum Umgang mit Konsumcannabis ist seit dem 1. April 2024 in Kraft. Die niedersächsische Landesregierung hat Informationen sowie häufige Fragen und Antworten (FAQs) zum Cannabisgesetz gebündelt und bereitgestellt. Dazu gehören die Regelungen zum Besitz, Konsum und Anbau (einschließlich Anbauvereinigungen). Außerdem gibt es Informationen darüber, wie der Kinder- und Jugendschutz gestärkt sowie die Gesundheit der Konsumenten geschützt werden soll. Ebenso werden die rechtlichen Konsequenzen dargestellt, die bei Überschreitung der Grenzen des legalen Konsums drohen.
Hier finden Sie die Infos rund um das Cannabisgesetz.
Prostituiertenschutzgesetz
Gesundheitliche Pflichtberatung für Prostituierte
Personen, die eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben wollen, müssen vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit im Ordnungsamt eine gesundheitliche Beratung im Gesundheitsamt Oldenburg wahrnehmen. Diese muss regelmäßig wiederholt werden:
- Prostituierte ab 21 Jahren haben die gesundheitliche Beratung mindestens alle zwölf Monate wahrzunehmen
- Prostituierte unter 21 Jahren haben die gesundheitliche Beratung mindestens alle sechs Monate wahrzunehmen
Die gesundheitliche Beratung erfolgt angepasst an die persönliche Lebenssituation der beratenen Person und soll insbesondere Fragen der Krankheitsverhütung, der Empfängnisregelung, der Schwangerschaft und der Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs einschließen. Die beratene Person ist auf die Vertraulichkeit der Beratung hinzuweisen und erhält Gelegenheit, eine etwaig bestehende Zwangslage oder Notlage zu offenbaren. Dritte können mit Zustimmung der Behörde und der anmeldepflichtigen Person zum Gespräch nur zum Zwecke der Sprachmittlung hinzugezogen werden.
Benötigte Unterlagen
Gültiger Ausweis. Adressen werden nicht gespeichert.
Kontakt
Über das Geschäftszimmer (Anmeldung) des Gesundheitsamtes wird telefonisch ein Termin vergeben: 0441 235-8695 oder -8696. Die Bescheinigung wird gleich mitgegeben. Kosten fallen keine an.
Mutter-Vater-Kind-Kuren
Beratung zu Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen
Die Beratungsstellen informieren und unterstützen gesundheitlich belastete Mütter, Väter und Kinder rund um Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen. Sie beraten zu den individuellen Voraussetzungen und passenden Kurangeboten, helfen bei der Auswahl einer geeigneten Einrichtung, unterstützen bei der Antragstellung und Finanzierung sowie bei einem möglichen Widerspruch gegen eine Ablehnung. Auch die Vorbereitung auf die Kur und die Nachsorge gehören zum Beratungsangebot.
Caritasverband – Mutter-Vater-Kind-Kuren
Angebot für gesundheitlich beeinträchtigte Mütter, Väter und Kinder, um sich über Hilfen in Belastungssituationen und über Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen zu informieren.
Die Beratung beinhaltet:
- abklären der persönlichen Belastungen, der gesundheitlichen Verfassung und der Bedarfssituation
- abklären ambulanter Hilfen und Erwartungen an eine stationäre Maßnahme
- Sensibilisierung eigener Bedürfnisse und Befindlichkeiten
- Vorbereitung auf Kurinhalte
- gemeinsame Auswahl einer geeigneten Kureinrichtung
- Klärung und Beantragung der Finanzierung
- Angebot ergänzender Beratungshilfen
- Kurnachsorge in Form von Gesprächen und Wochenendseminaren
Anschrift
Peterstraße 22-26
26121 Oldenburg
Telefon: 0441 9254513
E-Mail: verband[at]caritas-ol.de
Internet: Caritas Kurberatung Oldenburg
DRK – Mutter-Vater-Kind-Kuren
Beratungs- und Vermittlungsstelle für Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter, Väter und Kinder
Wir beraten und unterstützen Sie auf dem Weg zu einer Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme. Wir besprechen mit Ihnen Ihre speziellen Bedürfnisse, die sich aus Ihrer individuellen Lebenssituation ergeben, informieren und beraten Sie zu den Möglichkeiten einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme für Mütter oder Väter mit ihren Kindern und halten die notwendigen Antragsunterlagen für Sie bereit. Zudem übernehmen wir die Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse und unterstützen Sie bei der Formulierung eines Widerspruchs, falls es doch einmal zur Ablehnung Ihres Antrages kommen sollte.
Kontakt
DRK Landesverband Oldenburg e.V.
Maria-von-Jever-Straße 2
26125 Oldenburg
Telefon: 0441 9217920
E-Mail: zentrale[at]lv-oldenburg.drk.de
Internet: www.lv-oldenburg.drk.de
Zuletzt geändert am 17. September 2026





