Der Verwaltungsausschuss (VA) ist eines der drei Organe der Stadt Oldenburg. Den Vorsitz im Verwaltungsausschuss hat der Oberbürgermeister. Er wird in seiner Funktion als Vorsitzender vertreten durch die ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen. Dem Verwaltungsausschuss gehören, je nach Größe des Rates, zwei bis zehn weitere Ratsmitglieder, so genannte Beigeordnete, an. Bei Städten mit über 44 Ratsmitgliedern, wie in Oldenburg, gehören neben dem Oberbürgermeister zehn Beigeordnete dem Verwaltungsausschuss an. Fraktionen und Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung kein Sitz entfallen ist, sind berechtigt, in den Ausschuss ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme zu entsenden (Grundmandat).
Bürgermeisterinnen
Die Bürgermeisterinnen Christine Wolff, Nicole Piechotta und Petra Averbeck vertreten Oberbürgermeister Jürgen Krogmann bei repräsentativen Aufgaben.
Beigeordnete
- Oberbürgermeister Jürgen Krogmann (Vorsitzender des Verwaltungsausschusses)
- Ruth Drügemöller (Bündnis 90/Die Grünen)
- Tim Harms (Bündnis 90/Die Grünen)
- Michael Wenzel (Bündnis 90/Die Grünen)
- Christine Wolff (Bündnis 90/Die Grünen)
- Bernhard Ellberg (SPD)
- Nicole Piechotta (SPD)
- Ulf Prange (SPD)
- Petra Averbeck (CDU)
- Dr. Esther Niewerth-Baumann (CDU)
- Dr. Holger Onken (BSW)
- Grundmandat: Daniela Pfeiffer (FDP)
Aufgaben
In erster Linie besteht die Aufgabe des Verwaltungsausschusses in der Vorbereitung der Ratsbeschlüsse: Beschlussvorschläge, die von den jeweiligen Fachausschüssen vorbereitet wurden, werden dem Verwaltungsausschuss zugeleitet. Der Verwaltungsausschuss stimmt diesem Beschlussvorschlag zu, lehnt ihn ab oder legt dem Rat einen geänderten Beschlussvorschlag vor.
Sind mehrere Fachausschüsse an einer Angelegenheit beteiligt, so hat der Verwaltungsausschuss dem Rat einen einheitlichen Beschlussvorschlag vorzulegen. Dem Verwaltungsausschuss obliegt es außerdem, die Arbeit der einzelnen Fachausschüsse aufeinander abzustimmen.
Ferner beschließt der Verwaltungsausschuss über Angelegenheiten, die weder in den Zuständigkeitsbereich des Rates noch des Oberbürgermeisters fallen. Dies sind zum Beispiel Auftragsvergaben oder Personalentscheidungen. Der Verwaltungsausschuss hat somit eine Auffangzuständigkeit, die auch als „Lückenkompetenz“ bezeichnet wird.
Dem Verwaltungsausschuss sind auch bestimmte Aufgaben zur eigenen Entscheidung zugewiesen. So beschließt er über reine Verwaltungsangelegenheiten, etwa die Zulässigkeit eines Einwohnerantrages oder eines Bürgerbegehrens. Er kann in allen Angelegenheiten der Verwaltung Auskünfte verlangen und dazu Stellung nehmen.
Die Sitzungen des Verwaltungsausschusses sind nicht öffentlich. Sie werden vom Oberbürgermeister nach Bedarf einberufen.
Zuletzt geändert am 30. Juni 2026