K.O.-Tropfen sind in Deutschland für eine hohe Dunkelziffer an Straftaten mitverantwortlich. Die Erinnerungslücken der Opfer sind groß und die Substanzen lassen sich nur sehr kurz nachweisen. Auch wenn der Verdacht vielleicht sogar auf ein manipuliertes Getränk fällt, verhindern Unsicherheit und Scham der Betroffenen oft das gebotene schnelle Handeln. Es gibt eine Vielzahl an Substanzen, die unter den Begriff „K.O.-Tropfen“ fallen. Deren Wirkung ist individuell und nicht eindeutig zu identifizieren. Es zeigt sich: Aufklärung und Prävention sind hier besonders wichtig.
Sensibilisierungskampagne mit kostenfreien Videos
Gemeinsam mit dem Fachdienst Kommunikation hat das Gleichstellungsbüro eine Sensibilisierungs-Kampagne entwickelt. In kurzen Videos wird gefragt: „Weißt du eigentlich, was in deinem Drink ist?“ und dazu aufgerufen, auf sich und andere zu achten.
Die Videos sind vielseitig verwendbar und werden Interessierten kostenlos zur Verfügung gestellt. Sie wurden insbesondere für die Nutzung auf Social-Media-Kanälen konzipiert und zeigen, in welchen unterschiedlichen Umgebungen K.O.-Tropfen missbräuchlich eingesetzt werden können.
Was sind K.O.-Tropfen?
„Die K.O.-Tropfen“ gibt es nicht. Eine Vielzahl an Substanzen kommt hierfür in Frage. Einige sind gängige Medikamente in Überdosierung, andere sind Drogen und sogar ein Industriereiniger wird eingesetzt. Über 100 Substanzen können sich hinter dem Begriff „K.O.-Tropfen“ verbergen – das macht auch klar, wie unberechenbar die Gefahr ist, die allein durch die Tropfen ausgeht. Viele der Substanzen sind einfach erhältlich, ob diese sich jedoch zur Einnahme überhaupt eignen oder welche Verunreinigungen dabei enthalten sind, interessiert potentielle Täter eher nicht. Eigene Unverträglichkeiten, Erkrankungen, aktuelle Medikation, der vorangegangene Alkoholkonsum, die Dosierung der Substanz, Nebenwirkungen und einige Aspekte mehr bilden eine Wechselwirkung, die niemand vorherzusagen weiß.
Wie wirken K.O.-Tropfen?
So unterschiedlich die Substanzen sind, die als K.O.-Tropfen zum Einsatz kommen, ihr Ziel bleibt gleich: Das Opfer handlungsunfähig zu machen und die Erinnerung auszuschalten. Dabei ist die Dosierung ein schmaler Grat.
Eine geringe Dosierung sorgt nach etwa 10 bis 20 Minuten für ein Wohlgefühl, innere Entspannung und Enthemmung, vergleichbar mit einem leicht alkoholisierten Zustand.
In mittlerer bis starker Dosierung folgt auf diese erste Phase innerhalb kürzester Zeit Benommenheit, Schwindel, vielleicht Übelkeit, Konzentrationsschwierigkeit und eine unklare Aussprache. In diesem Zustand ist ein Täter in der Lage das Opfer vom Ort des Geschehens weg zu führen, ohne dass es große Aufmerksamkeit erregt. Das Opfer wirkt stark alkoholisiert und der Täter wie jemand, der sich besorgt kümmert. Die Opfer spüren häufig noch selbst, dass etwas nicht stimmt, sie können sich jedoch nicht mehr aus eigener Kraft aus der Situation befreien und später auch nicht mehr an daran erinnern. Dann setzt unaufhaltbare Müdigkeit ein, die in einen tiefen Schlaf oder sogar Bewusstlosigkeit mündet. Nach mehreren Stunden, wenn sie erwachen, fühlen sie sich verwirrt, verkatert und können sich, wenn überhaupt, nur bruchstückhaft erinnern – fatal ist, dass auch diese Bruchstücke noch verschwinden.
In Überdosierung – und das bedeutet je nach Substanz einen Unterschied von nur ein oder zwei Millilitern – können K.O.-Tropfen insbesondere im Zusammenspiel mit anderen Medikamenten, Drogen oder Alkohol zum Atem- oder Herzstillstand führen.
Wie kann man K.O.-Tropfen erkennen?
Kurz gesagt: sehr schwer. Die Substanzen sind üblicherweise farb- und geruchlos und haben keinen oder nur einen geringen Eigengeschmack. Hinzu kommt, dass die ersten Symptome den Eindruck eines leichten bis starken Alkoholrausches erwecken. Da in fast allen Fällen zusätzlicher Alkoholkonsum eine Rolle spielt, ist das Abdriften der Betroffenen häufig weder für die Betroffenen selbst, noch für Außenstehende und auch für Notfallsanitäterinnen und -sanitäter oder Ärztinnen und Ärzte nicht besonders auffällig. Dabei ist gerade die Kombination mit Alkohol sehr gefährlich.
Bei ganz genauer Beobachtung können K.O.-Tropfen manchmal rechtzeitig erkannt werden. Einige der Warnsignale gelten für die Betroffenen, andere sind nur für Außenstehende erkennbar. Es ist also wichtig, dass alle Beteiligten eines Party-Gespanns Bescheid wissen.
Bei folgenden Auffälligkeiten sollte man lieber zu vorsichtig als zu gutgläubig sein:
- Jemand anderes besteht darauf, ein Getränk zu holen oder kommt ungebeten mit einem Getränk und stellt die Ablehnung als kindisch dar.
- Ein Getränk schmeckt leicht anders, vor allem, wenn es ein salziger oder seifiger Beigeschmack ist.
- Die (vermeintliche) Alkoholisierung passt nicht zur Menge des konsumierten Alkohols.
- Eine Freundin wirkt seltsam verwirrt, hilflos oder auffällig euphorisch und enthemmt.
- Sehr plötzlich auftretender Schwindel, Übelkeit und Müdigkeit.
Wie kann man sich schützen?
Der einzige Schutz ist Prävention und Achtsamkeit.
- Getränke nur selber holen, auch wenn sie ausgegeben werden
- Getränke nicht unbeobachtet lassen (im Zweifel gegenseitig auf die Gläser Acht geben)
- eigenen Alkoholkonsum nicht übertreiben
- immer an öffentlichen/belebten, neutralen Plätzen bleiben
- keine Scheu haben, um Hilfe zu bitten (in Lokalitäten bevorzugt das Personal)
- gemeinsam mit Freunden und Freundinnen unterwegs sein und füreinander Verantwortung übernehmen, indem man sich zum Beispiel im Blick behält und im Zweifel eingreift
- nur die eigene Freundin oder der eigene Freund – keine Fremden – kümmert sich um eine Freundin, wenn es ihr nicht gut geht
- auf das Bauchgefühl hören
Erste Hilfe & Unterstützung
Sollte es einen akuten Verdacht auf K.O.-Tropfen geben, sollte unverzüglich der Notruf gewählt und der Verdacht mitgeteilt werden. Es ist wichtig, Betroffene auf keinen Fall alleine zu lassen. Sie sind vor weiteren Straftaten zu schützen und davor, dass sie sich zum Beispiel durch Stürze verletzen. Eine besondere Gefahr in der Kombination von K.O.-Tropfen und Alkohol liegt darin, dass Erbrechen gefördert wird, die Schutz-Reflexe aber nicht mehr richtig funktionieren. Es besteht für Betroffene in der Folge die Gefahr, an Erbrochenen zu ersticken. Eine völlig handlungsunfähige Person sollte deshalb in die stabile Seitenlage gebracht werden.
Besteht der Verdacht, dass unter Einwirkung von K.O.-Tropfen weitere Straftaten wie Raub oder sexuelle Übergriffe begangen wurden, ist für die Nachweisbarkeit der Verwendung von K.O.-Tropfen Eile geboten. Die Substanzen sind nur wenige Stunden im Blut und nur ein paar Stunden mehr im Urin nachweisbar. Betroffene wenden sich schnellstmöglich an eine Person ihres Vertrauens oder eine der aufgelisteten Anlaufstellen.
Polizei und Rettungsdienst
- Rettungsdienst
Telefon: 112 - Polizeinotruf
Telefon: 110 - Polizei I
Friedhofsweg 30
26121 Oldenburg
Telefon: 0441 790-2115 - Polizei II
Wallstraße 14
26122 Oldenburg
Telefon: 0441 790-2215 - www.pd-ol.polizei-nds.de/dienststellen
Netzwerk ProBeweis
Professionelle Beweissicherung für Betroffene von häuslicher und/oder sexueller Gewalt, ärztliche Beratung unter Gewährleistung der Schweigepflicht, Gerichtsverwertbare (Foto-) Dokumentation und Spurensicherung, auf Wunsch Kontakt zu Unterstützungsorganisationen, sichere Lagerung der Dokumentation und Spuren für mindestens drei Jahre. Das Angebot ist nicht an die Verpflichtung gekoppelt, Anzeige zu erstatten. Allerdings gilt: Eine Untersuchung auf K.O.-Tropfen wird nur nach polizeilicher Aufforderung durchgeführt.
Telefon: 0176 15324572
www.probeweis.de
Wildwasser Oldenburg e.V. – Fachberatungsstelle gegen Sexualisierte Gewalt
Persönliche, telefonische und Onlineberatung für betroffene Mädchen, Frauen, trans, inter und nicht-binäre Personen sowie deren private und soziale Bezugspersonen (hier auch Männer) aus der Stadt Oldenburg und aus den Landkreisen Oldenburg und Ammerland.
Lindenallee 23
26122 Oldenburg
Telefon: 0441 16656
www.wildwasser.de
Stiftung Opferhilfe Niedersachsen
Anlauf- und Beratungsstelle für Opfer von Straftaten und deren Angehörige, begleitende psychosoziale und materielle Hilfen, praktische Hilfen, Vermittlung weiterführender Hilfeangebote.
Cloppenburger Straße 323
26133 Oldenburg
www.opferhilfe.niedersachsen.de
Zuletzt geändert am 27. Juni 2026