Antrag auf Kindergeld
Kindergeld wird nicht von der Stadt, sondern von der Familienkasse der zuständigen Agentur für Arbeit gezahlt. Als Serviceleistung stellen wir Ihnen hier eine Übersicht über Formulare zum Kindergeld bereit. Der Antrag auf Kindergeld muss bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit eingereicht werden!
Kindergeld im Überblick
Kindergeld gibt es für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Für Kinder in Ausbildung verlängert sich der Bezug bis zum 25. Lebensjahr, für Kinder ohne Arbeitsplatz bis zum 21. Lebensjahr. Wird in dieser Zeit der den Kindergeldbezug ausschließende Wehr- oder Zivildienst verrichtet, verlängert sich die obere Altersgrenze entsprechend.
Das Kindergeld für ein Kind über 18 Jahre entfällt grundsätzlich, wenn das Kind ein Einkommen von mehr als 7680 Euro im Jahr hat.
Das Kindergeld wird einkommensunabhängig als Steuervergütung gezahlt. In bestimmten Fällen erhalten nicht unbeschränkt steuerpflichtige Eltern das Kindergeld monatlich als Sozialleistung gezahlt. Es ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt seit dem 1. Januar 2026 einen Kindergeldbetrag von 259 € pro Kind.
Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt in der Regel durch die Familienkasse der Agentur für Arbeit. Sie erfolgt an denjenigen, in dessen Obhut sich das Kind befindet.
Weitere Informationen gibt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Zuletzt geändert am 29. Juni 2026