Ob für Arbeit, Ausbildung, Studium, Familie oder aus humanitären Gründen – ein Aufenthalt in Deutschland bringt viele Fragen mit sich. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Aufenthaltstiteln, Erwerbstätigkeit, Integrationsangeboten sowie den Regelungen für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union. Die Stadt Oldenburg unterstützt Sie dabei, die passenden Informationen und Ansprechpersonen für Ihr Anliegen zu finden.
Humanitäre Gründe
Asyl- und Flüchtlingsschutz
Über das Vorliegen von Asyl- und Flüchtlingsschutz entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Während des Asylverfahrens gilt der Aufenthalt in Deutschland als gestattet. Die Aufenthaltsgestattung wird durch das Ausländerbüro ausgestellt und verlängert. Persönliche Vorsprachen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Team Asyl sind grundsätzlich nur aufgrund vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei Ihnen die Asylanerkennung oder die Flüchtlingseigenschaft fest, erteilt das Ausländerbüro Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre und stellt Ihnen einen Reiseausweis für Flüchtlinge aus. Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach Ablauf der drei Jahre seine Entscheidung nicht zurücknimmt, erteilt Ihnen das Ausländerbüro eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis.
Auch wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei Ihnen subsidiären Schutz oder ein Abschiebeverbot feststellt, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis für zunächst ein Jahr durch das Ausländerbüro erteilt werden. Die Möglichkeit eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis zu erhalten, besteht nach fünf Jahren. Wenn Sie nicht auf zumutbare Weise einen Heimatpass erlangen können, kann Ihnen das Ausländerbüro einen Ausweisersatz ausstellen.
Weitere Informationen zum Thema Asyl und Flüchtlingsschutz finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Über die aktuelle Lage in der Stadt Oldenburg informieren wir Sie auf der Seite Flüchtlinge in Oldenburg.
Niedersächsische Härtefallkommission
Ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer (im Regelfall Inhaber einer Duldung) haben in Niedersachen die Möglichkeit sich an die Härtefallkommission zu wenden. Die Härtefallkommission setzt sich aus Personen des öffentlichen Lebens, unter anderem aus Kirchen, Kommunen, Verbänden, Wirtschaft und Ärztinnen und Ärzten zusammen. Im Rahmen der Eingabe an die Härtefallkommission können ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer darlegen, welche dringenden persönlichen oder humanitären Gründe ihrer Ausreise aus Deutschland entgegenstehen.
Insbesondere die soziale, schulische und berufliche Integration wird von der Härtefallkommission geprüft. Die Härtefallkommission überprüft dabei nicht die rechtlichen Entscheidungen, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder die Ausländerbehörde getroffen haben, sondern prüft die besonderen individuellen Härtefallgründe der Betroffenen. Stimmt die Härtefallkommission einer Härtefalleingabe zu, richtet sie ein Härtefallersuchen an den Innenminister. Der Innenminister entscheidet dann über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus Härtefallgründen (§ 23 a Aufenthaltsgesetz).
Die Härtefalleingabe kann an ein Mitglied der Härtefallkommission oder an die Geschäftsstelle beim Niedersächsischen Innenministerium gerichtet werden. Die Adressen der Mitglieder sowie weiterführende Informationen sind auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport zu finden.
Integrationskurs
Sehr wichtig für ein Leben in Deutschland sind ausreichende Sprachkenntnisse. In einem Integrationskurs haben Sie die Möglichkeit die deutsche Sprache zu erlernen. Der Integrationskurs wird gefördert von dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Er besteht aus 600 bis 900 Stunden Sprachunterricht und weiteren 60 Stunden Orientierungskurs. In dem Orientierungskurs werden Ihnen Themen der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung näher gebracht. Der Integrationskurs schließt mit einem Abschlusstest ab. Bei bestandenem Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat über Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1.
Wer ist teilnahmeberechtigt?
Ihre Teilnahmeberechtigung erhalten Sie im Regelfall bei der erstmaligen Erteilung eines Aufenthaltstitels durch das Ausländerbüro. Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter beziehen, können Sie auch von dort zur Teilnahme aufgefordert werden. Auch wenn Sie sich bereits länger in Deutschland aufhalten, Angehörige beziehungsweise Angehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder als Spätaussiedlerin beziehungsweise Spätaussiedler nach Deutschland gekommen sind, können Sie einen Integrationskurs besuchen. Seit dem 24. Oktober 2015 besteht auch für Inhaberinnen und Inhaber einer Aufenthaltsgestattung (Asylbewerberinnen und Asylbewerber) oder Duldung die Möglichkeit, im Rahmen verfügbarer Kursplätze zu einem Integrationskurs zugelassen zu werden.
Für die Beantragung der Zulassung und weiteren Informationen zum Inhalt, Kursangeboten, Ablauf und Kosten wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Integrationskursträger in der Stadt Oldenburg
In der Übersicht über die Integrationskursträger in der Stadt Oldenburg (PDF, 134 KB, barrierefrei) können Sie sich auch zu Ihren Teilnahmemöglichkeiten beraten lassen. Viele weitere Informationen rund um das Thema Integration in der Stadt Oldenburg finden Sie auf den Internetseiten des Amtes für Zuwanderung und Integration.
Daueraufenthaltsrecht-EU
Als Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union benötigen Sie für den dauerhaften Aufenthalt in Deutschland keinen Aufenthaltstitel. Was Sie dabei beachten müssen und wie das mit der Weiterwanderung in und aus einem anderen Mitgliedstaat – Daueraufenthaltsrecht-EU – aussieht, erfahren Sie auf den nachfolgenden Seiten:
Ausgabe elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) und Reiseausweise
Sie können für die Ausgabe von elektronischen Aufenthaltstiteln (eAT) und Reiseausweisen gerne online einen Termin reservieren. Alternativ besteht die Möglichkeit montags bis freitags in der Zeit von 7 bis 18 Uhr unter Telefonnummer 0441 235-4444 einen Termin zu vereinbaren.
Telefax: 0441 235-3181
E-Mail: eat-besuchseinladungen[at]stadt-oldenburg.de
Migrations- & Integrationsberatung
Integrationsberatung für alle Altersgruppen
Die Migrations- und Integrationsberatungsstellen in Oldenburg informieren und beraten Zuwanderinnen und Zuwanderer und ihre schulpflichtigen Kinder über alle Fragen in den unterschiedlichsten Lebenslagen – angefangen bei Alltagsproblemen, über gesundheitliche Fragen bis hin zur Integration. Außerdem vermitteln sie bei Bedarf auch den Kontakt zu weiteren Behörden und Einrichtungen, zum Beispiel zur Agentur für Arbeit, zum Amt für Teilhabe und Soziales, zu Schulen oder dem Ausländerbüro. Die Beratung ist für Sie unabhängig von Ihrer Herkunft und Religionszugehörigkeit offen, vertraulich und kostenlos.
Durch die Jugendmigrationsdienste wird kostenlos eine spezielle Beratung für jugendliche und junge erwachsene Neuzuwandererinnen und Neuzuwanderer bis 27 Jahre angeboten.
Zuletzt geändert am 27. Juni 2026