Der Rat der Stadt Oldenburg hat in seiner Sitzung am 27. Oktober 2025 beschlossen, dass die Direktwahl der Oberbürgermeisterin beziehungsweise des Oberbürgermeisters zusammen mit der Wahl des neuen Stadtrates am Sonntag, 13. September 2026, durchgeführt wird. Die Stichwahl ist für den Sonntag, 27. September 2026, vorgesehen. Die Amtszeit beträgt acht Jahre.
Informationen zur Briefwahl
Wer die Briefwahlunterlagen bereits mit dem Antrag zur Kommunalwahl beantragt hat, erhält die Briefwahlunterlagen automatisch. Die Zustellung erfolgt bis spätestens Samstag, 19. September 2026.
Briefwahlunterlagen können schriftlich oder per E-Mail unter briefwahl[at]stadt-oldenburg.de bis Mittwoch, 23. September 2026, 12 Uhr, beantragt werden. Bitte berücksichtigen Sie die Postlaufzeiten.
Sie können ab Montag, 21. September 2026 bis Freitag, 25. September 2026, 13 Uhr, Ihre Briefwahlunterlagen auch persönlich vor Ort im Wahlbüro am Pferdemarkt beantragen und direkt ausfüllen.
Öffnungszeiten des Wahlbüros:
- Montag, 21. September 2026 von 8 bis 15.30 Uhr
- Dienstag, 22. September 2026 von 8 bis 15.30 Uhr
- Mittwoch, 23. September 2026 von 8 bis 15.30 Uhr
- Donnerstag, 24. September 2026 von 8 bis 18 Uhr
- Freitag, 25. September 2026 von 8 bis 13 Uhr
- Samstag, 26. September 2026 von 8 bis 12 Uhr (nur für bereits beantragte Briefwahlunterlagen)
- Sonntag, den 27. September 2026 von 8 bis 15 Uhr (nur für Krankheitsfälle)
Wer seine Briefwahlunterlagen beantragt hat und diese nicht erhalten hat, meldet sich bitte umgehend im Wahlbüro. Neue Briefwahlunterlagen können nur bis Samstag, 26. September 2026, 12 Uhr, ausgestellt werden. Eine Ausstellung nach Ablauf der Frist ist nicht mehr möglich.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 27. September 2026, 18 Uhr, bei der Wahlleitung der Stadt Oldenburg eingegangen sein. Sie können Ihre Unterlagen gerne in einen unserer städtischen Postkästen am Pferdemarkt 14 oder am Rathaus einwerfen.
In plötzlichen Krankheitsfällen können am Sonntag, 27. September 2026, bis 15 Uhr, Briefwahlunterlagen an eine bevollmächtigte Person ausgegeben werden, wenn diese eine Vollmacht sowie einen entsprechenden Nachweis über die Erkrankung vorlegt.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind Deutsche sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und
- seit mindestens 3 Monaten ihren Hauptwohnsitz in Oldenburg haben und
- nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Muster-Stimmzettel
Hier erhalten Sie einen Einblick in den Muster-Stimmzettel für die Stichwahl des Oberbürgermeisters.
Muster-Stimmzettel für die Stichwahl des Oberbürgermeisters (PDF, 21 KB)
Das Dokument zum Stimmzettel konnte leider nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. Bitte wenden Sie sich an wahlbuero[at]stadt-oldenburg.de, wenn Sie Unterstützung benötigen.
Weitere Informationen
Hier finden Sie die aktuell gültigen Auflagen und Bedingungen für Wahlwerbung (PDF, 172 KB).
Einen Überblick über die Wahlbezirke und die Wahlbereiche der Stadt Oldenburg (PDF, 3 MB) erhalten Sie in unserem GeoPortal.
Bei weiteren Fragen oder bei der Beantragung der Sondernutzung wenden Sie sich bitte an E-Mail: sondernutzung[at]stadt-oldenburg.de.
Kontakt
Stadt Oldenburg (Oldb)
Wahlbüro
Pferdemarkt 14
26121 Oldenburg
Telefon: 0441 235-4444
E-Mail für allgemeine Anfragen: wahlbuero[at]stadt-oldenburg.de
E-Mail für Wahlhelfende: wahlhilfe[at]stadt-oldenburg.de
Zuletzt geändert am 16. September 2026