Das Gleichstellungsbüro setzt sich für Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit ein. Es wirkt auf den Abbau von Benachteiligungen und stereotypen Rollenbildern hin, sensibilisiert für geschlechtsspezifische Themen und fördert Vielfalt – innerhalb der Stadtverwaltung und in der Stadtgesellschaft.
Gesetzlicher Auftrag & Aufgaben
Gleichstellung ist nicht optional. Seit 1948 lautet Artikel 3, Absatz 2, Grundgesetz: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Da die Umsetzung aber unzureichend verlief, folgte 1993 die Ergänzung: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Gleichstellung ist damit ein verfassungsrechtlicher Auftrag.
Für Oldenburg regelt das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (§§ 8 und 9) die verpflichtende Bestellung einer hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und ihre Aufgaben. Seit 2014 übernimmt Wiebke Oncken dieses Amt. Zu ihren Aufgaben gehören die Mitwirkung in politischen Ausschüssen, Stellungnahmen zu Maßnahmen von Politik und Verwaltung, die Initiierung und Unterstützung von Netzwerken und Projekten mit geschlechtsspezifischen Anliegen, Öffentlichkeitsarbeit sowie Information und Beratung von Bürger*innen.
Gewaltschutzkoordinatorin
Die Stelle der Gewaltschutzkoordinatorin ist eine geforderte Maßnahme des Kommunalen Aktionsplans gegen Gewalt an Frauen* und Häusliche Gewalt und gleichzeitig eine wichtige Basis für die Umsetzung der über 80 weiteren Maßnahmen.
Zu den Aufgaben zählen unter anderem:
- die Überwachung der Umsetzung des Aktionsplans,
- die Konzeptionierung von Informationsmaterialien und Kampagnen,
- die Konzeptionierung und/oder Organisation von regelmäßigen Fort- und Weiterbildungsangeboten,
- die Organisation eines jährlichen Fachtages,
- sowie die Dokumentation der Tätigkeit.
Interne Gleichstellungsarbeit
Die interne Gleichstellungsarbeit richtet sich an die Beschäftigten der Stadtverwaltung. Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich für Chancengleichheit ein und ist Anlaufstelle bei Fragen, Konflikten oder Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts sowie bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
Gemeinsam mit ihren Vertreterinnen begleitet sie Personalauswahlverfahren von der Ausschreibung bis zur Stellenbesetzung. Dabei wird gezielt das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht gefördert – beispielsweise Männer in sozialen Berufen sowie Frauen in gewerblich-technischen Berufen und Führungspositionen. Außerdem berät die Gleichstellungsbeauftragte die Fachämter bei gleichstellungsrelevanten Themen und erstellt Stellungnahmen zu Verwaltungsvorlagen. Ein wichtiges Instrument ist der Gleichstellungsplan, den die Stadtverwaltung alle drei Jahre erstellt. Er analysiert die Verteilung der Geschlechter innerhalb der Verwaltung und zeigt Maßnahmen zur Stärkung der Chancengleichheit auf.
Das Team des Gleichstellungsbüros bringt zudem seine fachliche Expertise in Arbeitsgruppen und Projekte ein.
Externe Gleichstellungsarbeit
Die externe Gleichstellungsarbeit richtet sich an die Öffentlichkeit und die Bürger*innen der Stadt Oldenburg. Sie umfasst beispielsweise die Entwicklung von Broschüren und Veranstaltungen, die Mitarbeit in Arbeitskreisen, die Vernetzung mit Beratungseinrichtungen und Institutionen sowie Projekte zum Beispiel zur Sensibilisierung, aber auch Beratung.
Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt Beschwerden über diskriminierendes Verhalten an und berät vertraulich. Beratungsthemen sind darüber hinaus beispielsweise der Wiedereinstieg in den Beruf oder Existenzgründung für Frauen. Bei Bedarf wird an kooperierende Beratungsstellen weiter vermittelt. Informationen an Dritte werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung der oder des Beratenden weitergegeben und auf Wunsch erfolgen Beratungen auch anonym.
Im Gleichstellungsbüro sind Informationen zu Beratungsstellen, Gruppen und Projekten erhältlich.
Das Team
Praktikant*in
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Melde dich gerne unter Gleichstellung[at]stadt-oldenburg.de
Arbeitskreise
Die Mitarbeiter*innen des Gleichstellungsbüros arbeiten in Arbeitskreisen mit und übernehmen dort unterschiedliche Funktionen.
- Arbeitskreis Familienfreundlichkeit in Unternehmen
- Arbeitskreis Häusliche Gewalt im Präventionsrat Oldenburg (PRO)
- Arbeitskreis Mädchen*arbeit
- Arbeitskreis Jungenarbeit
- Arbeitskreis Sexualisierte Gewalt
- Fallkonferenz für Hochrisikofälle
- Forum Brustkrebs
- Forum Essstörungen
- Netzwerk Alleinerziehende
- Regionaler Arbeitskreis Armut und Gesundheit
- Runder Tisch „Häusliche Gewalt“
- Netzwerk: Umsetzung der Istanbul-Konvention
- Netzwerk Gewaltschutzkonzepte
- Kooperationstreffen mit anderen Gleichstellungsbeauftragten
- Austausch mit Schwangerenberatungsstellen
Newsletter
Rund um den Monatswechsel versenden wir unseren Newsletter mit den neuesten Informationen aus unserer Arbeit, anderen gleichstellungsrelevanten Themen und zu geschlechtsspezifischen Veranstaltungen, Aktionen und neuen Angeboten in der Stadt.
Kontakt
Gleichstellungsbüro der Stadt Oldenburg
Schlossplatz 25/26 (2. Etage)
26122 Oldenburg
Telefon: 0441 235-2135
E-Mail: Gleichstellung[at]stadt-oldenburg.de
Zuletzt geändert am 27. Juni 2026






