Rund 137.000 Oldenburgerinnen und Oldenburger entscheiden am Sonntag, 13. September 2026, über die künftige Zusammensetzung des Rates der Stadt Oldenburg und wählen zugleich eine neue Oberbürgermeisterin beziehungsweise einen neuen Oberbürgermeister. Nachdem der Wahlausschuss die Zulässigkeit der eingereichten Wahlvorschläge festgestellt hat, beginnt nun die intensive Phase der organisatorischen Vorbereitung.
Stimmzettel und Wählerverzeichnis
Aktuell werden die Stimmzettel erstellt. Für die Wahl des Stadtrates treten insgesamt 383 Kandidatinnen und Kandidaten in sechs Wahlbereichen an. Für das Amt der Oberbürgermeisterin beziehungsweise des Oberbürgermeisters bewerben sich neun Kandidatinnen und Kandidaten.
Der nächste wichtige Meilenstein in der Wahlvorbereitung ist der Freitag, 31. Juli 2026. An diesem Tag wird das Wählerverzeichnis erstellt. Es legt den Kreis der formell wahlberechtigten Personen fest und basiert auf dem bei der Stadt geführten Einwohnermelderegister. In das Wählerverzeichnis werden grundsätzlich alle Personen aufgenommen, die die gesetzlichen Voraussetzungen für die Wahl erfüllen. Das sind im Rahmen der Kommunalwahl alle Menschen,
- die die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
- am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
- seit mindestens drei Monaten ihren (ersten) Wohnsitz in der Stadt Oldenburg haben.
In der Regel geschieht die Eintragung automatisch, sofern die Anmeldung bei der Meldebehörde ordnungsgemäß erfolgt ist.
Wahlbenachrichtigungen und Briefwahl
Auf Basis des Wählerverzeichnisses werden die Wahlbenachrichtigungen erstellt. Als Zustellungszeitraum ist mit der Citipost der Montag, 10. August, bis Freitag, 21. August 2026, abgestimmt. Bereits ab Freitag, 7. August 2026, können online Briefwahlunterlagen beantragt werden. Am einfachsten mit dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, alternativ auch über das Servicecenter. Ab Freitag, 14. August 2026, können Briefwahlunterlagen zudem im Wahlbüro am Pferdemarkt beantragt, dort dann auch direkt ausgefüllt und wieder abgegeben werden.
Stadt wirbt weiterhin um Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Für den Wahltag am Sonntag, 13. September 2026, sowie eine mögliche Stichwahl zur Oberbürgermeisterwahl am Sonntag, 27. September 2026, werden jeweils rund 1.100 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Sie sorgen in den 91 Urnenwahllokalen für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl und zählen nach Schließung der Wahllokale gemeinsam mit den Teams in den 42 Briefwahllokalen die Stimmen aus.
Zahlreiche Beschäftigte der Stadtverwaltung werden an beiden Wahltagen im Einsatz sein. Darüber hinaus ist die Stadt weiterhin auf die Unterstützung engagierter Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Besonders gesucht werden verlässliche Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher sowie deren Stellvertretungen. Für diese verantwortungsvollen Funktionen zahlt die Stadt Oldenburg ein erhöhtes Erfrischungsgeld in Höhe von 100 Euro. „Wahlen leben vom Engagement vieler Menschen. Wer sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer einbringt, leistet einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Demokratie“, betont Stadtwahlleiterin Dr. Julia Figura.
Wahl des Beirats für Menschen mit Behinderungen am Sonntag, 22. November 2026
Die Wahlbenachrichtigung wird dieses Mal ergänzend eine Information zur Wahl des Beirats für Menschen mit Behinderungen enthalten. Der Beirat koordiniert die Belange von Menschen mit Behinderungen, bringt diese über die Ratsausschüsse in die politische Diskussion ein. Wahlberechtigt sind alle Personen, die
- einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben,
- am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind (bei unter 16-Jährigen sind die Eltern beziehungsweise gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter wahlberechtigt),
- nicht gerichtlich vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden und
- ihren (ersten) Wohnsitz in der Stadt Oldenburg haben.
Informationen zur Wahl des Beirats für Menschen mit Behinderungen gibt es auf der Seite des Behindertenbeirats.
Zuletzt geändert am 31. Juli 2026