Der Wahlkampf neigt sich dem Ende entgegen, am Sonntag, 13. September 2026, ist es soweit: Ein neuer Stadtrat und zeitgleich auch ein neuer Oberbürgermeister oder eine Oberbürgermeisterin werden gewählt. Im Wahlbüro der Stadt Oldenburg läuft der Countdown bis zum Urnengang. Hier eine Übersicht mit wissenswerten Informationen zur Wahl:
Ausweisdokument und Wahlbenachrichtigung zur Wahl mitbringen
Das Oldenburger Stadtgebiet ist in sechs Wahlbereiche mit insgesamt 91 Urnenwahllokalen eingeteilt. Die Wahlräume sind auf den zugesendeten Wahlbenachrichtigungen angegeben. Der Versand erfolgte bis zum 21. August 2026. Alternativ kann das jeweilige Wahllokal online aufgerufen werden. Jede wahlberechtigte Person, die keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Wahlraum wählen, der auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mitzubringen.
Was jetzt bei der Briefwahl zu beachten ist
Wer noch per Briefwahl wählen will, muss sich sputen. Die Möglichkeit der Online-Beantragung wurde am 7. September beendet. „Wer jetzt noch keine Briefwahlunterlagen beantragt hat, aber noch per Briefwahl wählen möchte, kann dieses noch bis Freitag,11. September 2026, 13 Uhr, im Wahlbüro am Pferdemarkt 14 tun. Dort können die Briefwahlunterlagen auch direkt ausgefüllt und abgegeben werden. Alle Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr im Wahlbüro sein“, betont der stellvertretende Stadtwahlleiter Carsten Büsing. Und gibt gleich noch einen wichtigen Hinweis hinterher: „Wer Briefwahlunterlagen beantragt, aber noch keine bekommen hat, meldet sich bitte umgehend beim Wahlbüro. Diese können nur noch bis Sonnabend, 12 Uhr, neu ausgestellt werden, am Wahlsonntag nicht mehr. Es ist immer sehr ärgerlich, wenn Wählerinnen und Wähler das am Wahlsonntag noch erledigen wollen, wir aber mitteilen müssen, dass die Frist dafür gestern abgelaufen ist.“ Bei plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen ausnahmsweise noch am Wahltag selbst bis spätestens 15 Uhr beantragt werden – gegen Vorlage eines Nachweises über die Erkrankung. Die beauftragte Person muss in diesen Fällen eine schriftliche Vollmacht vorlegen und sich ausweisen können.
Erreichbarkeit des Wahlbüros
Das Wahlbüro am Pferdemarkt 14 hat in dieser Woche noch wie folgt geöffnet:
- Mittwoch, 9. September, von 8 bis 15.30 Uhr;
- Donnerstag, 10. September, von 8 bis 18 Uhr;
- Freitag, 11. September, von 8 bis 13 Uhr;
- Samstag, 12. September, von 8 bis 12 Uhr;
- Sonntag, 13. September, von 8 bis 15 Uhr.
Erreichbar ist das Wahlbüro telefonisch unter 0441 235-63 und 0441 235-4444 (ServiceCenter) oder per E-Mail an wahlbuero[at]stadt-oldenburg.de.
Bisher rund 28.000 Wahlscheine ausgestellt
Am 7. September 2026 wurde im Wahlbüro der 28.000 Wahlschein ausgestellt. Mit voraussichtlich etwa 30.000 Briefwählerinnen und -wählern wird die Anzahl deutlich über dem Stand der vorherigen Kommunalwahl im Jahr 2021 liegen, wo insgesamt etwa 25.000 Wahlscheine ausgestellt wurden. Die Briefwahl-Stimmen werden am Sonntag, 13. September 2026, ab 18 Uhr im Briefwahlzentrum an der BBS III ausgezählt. Die zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses gebildeten 42 Briefwahlvorstände kommen dort am Wahltag ab 15.30 Uhr zusammen.
Wie wird gewählt?
Für die Wahl des Stadtrates gilt ein Dreistimmenwahlrecht mit der Möglichkeit des sogenannten Kumulierens und des Panaschierens. Wählerinnen und Wähler können, anders als bei Bundestags- und Landtagswahlen, auf dem Stimmzettel bis zu drei Kreuze machen. Sie können alle drei Stimmen einer Liste, das heißt einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit, oder einer einzigen Bewerberin oder einem einzigen Bewerber in diesem Wahlvorschlag geben („Kumulieren“ = Stimmenhäufung). Die Stimmen können aber auch auf mehrere Listen und/oder mehrere Bewerberinnen und Bewerber desselben Wahlvorschlags oder verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden („Panaschieren“ = Stimmenverteilung). Es ist jede denkbare Kombination bei der Stimmabgabe möglich, sofern insgesamt nicht mehr als drei Stimmen vergeben werden. Es können auch weniger als drei Stimmen vergeben werden.
Die parallele Wahl einer Oberbürgermeisterin oder eines Oberbürgermeisters wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Bei dieser Direktwahl haben die Wählerinnen und Wähler nur eine Stimme, die sie einer Bewerberin oder einem Bewerber durch Ankreuzen auf dem Stimmzettel geben können. Schafft es keine Bewerberin oder kein Bewerber, am Sonntag, 13. September 2026, mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen zu erhalten (absolute Mehrheit), so findet am Sonntag, 27. September 2026, eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen beziehungsweise Bewerbern mit den meisten Stimmen statt. In der Stichwahl ist schließlich die Person gewählt, für den sich die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler entscheidet.
Wahlzentrum im PFL
Die Wahllokale öffnen am Sonntag, 13. September 2026, von 8 bis 18 Uhr. Rund 1.100 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden an diesem Tag im Einsatz sein. Nach dem Beginn der Stimmenauszählungen können die Ergebnisse online auf der Webseite der Stadt Oldenburg mitverfolgt werden. Über den Ausgang der Stadtratswahl und der Oberbürgermeisterwahl können sich Interessierte auch am Wahlabend ab 18 Uhr im Kulturzentrum PFL informieren – hier richtet die Stadt ein Wahlzentrum ein, zu dem die Öffentlichkeit und Medien eingeladen sind. Mit dem Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl wird gegen 19.30 Uhr gerechnet. Das Ergebnis der Stadtratswahl wird für etwa 22.30 Uhr erwartet – das hängt davon ab, wie zügig die insgesamt 133 Wahllokale ihre Teilergebnisse an das Wahlbüro liefern.
Wichtige Termine auf einen Blick
- Freitag, 11. September 2026, bis 13 Uhr: letzter Zeitpunkt für die Beantragung von Briefwahlunterlagen/Wahlscheinen
- Samstag, 12. September 2026, bis 12 Uhr: letzter Zeitpunkt für die Ersatzausstellung nicht zugegangener oder verlorener Briefwahlunterlagen/Wahlscheine
- Sonntag, 13. September 2026, 8 bis 18 Uhr, Wahltag;
- 8 Uhr: Beginn der Wahl
- bis 15 Uhr: Ausstellung von Briefwahlunterlagen/Wahlscheinen bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung
- bis 18 Uhr: spätester Zeitpunkt für den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe im Wahlbüro, Pferdemarkt 14
- 18 Uhr: Ende der Stimmabgabe
- nach 18 Uhr: Ermittlung, Feststellung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses
- Mittwoch, 16. September 2026, 10 Uhr: Sitzung des Wahlausschusses (Alte Fleiwa, Industriestraße 1d, Sitzungssaal): Feststellung des amtlichen Endergebnisses der Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters
- Donnerstag, 24. September 2026, 10.30 Uhr: Sitzung des Wahlausschusses (Alte Fleiwa, Industriestraße 1d, Sitzungssaal): Feststellung des amtlichen Endergebnisses der Wahl des Stadtrates
Zuletzt geändert am 9. September 2026