Der Haushalt ist das zentrale Instrument der Finanzplanung einer öffentlichen Verwaltung, da alle Entscheidungen und Projekte, die für eine Kommune getroffen werden, auch finanziert sein müssen. Die Finanzwirtschaft der Stadt kontrolliert das Rechnungsprüfungsamt. Der Haushalt zeigt für jedes Haushaltsjahr, wie viel Geld die Stadt im Laufe eines Jahres einnimmt und wofür es ausgegeben wird.
Ziel ist es, den Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung auszugleichen. Ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Haushalt ist entscheidend, um die finanzielle Stabilität zu sichern und die öffentlichen Aufgaben nachhaltig erfüllen zu können.
Der Haushaltsplan bildet die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Kommune. Über ihn erteilt der Rat der Verwaltung die Ermächtigung, bestimmte Ausgaben zu tätigen und setzt die erwarteten Einnahmen fest.
Haushaltsplan
Ergebnishaushalt
Der Ergebnishaushalt stellt den vollständigen Ressourcenverbrauch dar und zeigt den tatsächlichen wirtschaftlichen Erfolg. Er erfasst sämtliche Erträge (zum Beispiel Steuern, Gebühren, Zuschüsse) sowie Aufwendungen (zum Beispiel Personal, Verwaltung, soziale Leistungen, Infrastruktur) und zeigt, ob die laufenden Tätigkeiten ausgeglichen sind oder ob Überschüsse oder Defizite bestehen.
Finanzhaushalt
Der Finanzhaushalt bildet sämtliche Finanzvorgänge ab, die das Geldvermögen ändern. Er erfasst alle Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, für Investitionen und aus Finanzierungstätigkeit. Er gibt Auskunft über die Liquidität der Stadt im laufenden Jahr.
Städtischer Haushalt
Informationen zum aktuellen städtischen Haushalt finden Sie auf der Seite Haushalt 2026.
Spenden
Spenden sind Zuwendungen an eine Körperschaft, zum Beispiel die Stadt Oldenburg, die von dieser für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden und daher steuerbegünstigt sind.
Gemeinnützige Zwecke verfolgt eine Körperschaft, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zu Gute kommt, fest abgeschlossen ist, zum Beispiel Zugehörigkeit zu einer Familie oder zur Belegschaft eines Unternehmens.
Die Stadt Oldenburg verfolgt gemeinnützige Zwecke in unterschiedlichen Bereichen, zum Beispiel in den Bereichen Kultur, Sport, Jugend, Schule, Soziales und Gesundheit. Weitere Bereiche, zum Beispiel die Heimatpflege oder den Verbraucherschutz, finden sich in § 52 der Abgabenordnung.
Kontakt
Ansprechpartner ist das jeweilige Fachamt, für den Bereich Kultur zum Beispiel das Kulturamt. Von diesem Amt werden bei Bedarf auch die entsprechenden Zuwendungsbestätigungen ausgestellt, die dann im Rahmen der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden können.
Allgemeine Fragen zum Thema Spenden werden auch vom Fachdienst Finanzen beantwortet:
Das Verwaltungssekretariat
Telefon: 0441 235-2366
E-Mail: finanzservice[at]stadt-oldenburg.de
Kontakt
Rechnungsprüfungsamt
Industriestraße 5
26121 Oldenburg
Telefon: 0441 235-2552
Telefax: 0441 235-2553
E-Mail: rpa[at]stadt-oldenburg.de
Zuletzt geändert am 27. Juni 2026