Meike Dittmar, Monika Klumpe, Christoph Dietrich, Sabine Görg, Marcel Hamann, Silke Elling, Matthias Einemann, Jörg Dirksen und Claudia Olthaus wurden am Sonntag, 27. März 2022, als Mitglieder in den Behindertenbeirat Oldenburg gewählt. Dem Aufruf zur Versammlungswahl waren viele schwerbehinderte Menschen aus Oldenburg gefolgt und verteilten in der Volkshochschule maximal neun Kreuze auf dem umfangreichen Wahlzettel mit insgesamt 24 Kandidatinnen und Kandidaten. Diese hatten sich zuvor jeweils mit ihrer persönlichen Motivation auf den städtischen Internetseiten präsentiert. Auch auf Facebook und Instagram wurde die Wahl gut beworben.
Sozialdezernentin Dagmar Sachse verkündete schließlich das Wahlergebnis und überreichte den gewählten Mitgliedern Glückwunschschreiben des Oberbürgermeisters sowie Rosen. Sie wünschte dem Beirat gutes Gelingen für seine Arbeit und bedankte sich für das ehrenamtliche Engagement aller Beteiligten. Insgesamt wurden in diesem Jahr von 97 Wählerinnen und Wählern 552 Stimmen abgegeben (Wahl 2016: 591 Stimmen bei 116 Wählerinnen und Wählern).
Ergebnis Behindertenbeiratswahl 2022 (PDF, 192 KB, barrierefrei)
2023 schieden die Mitglieder Jörg Dirksen und Silke Elling aus persönlichen Gründen aus. Es rückten Bastian Weimann und Hans Westerholt in den Behindertenbeirat nach.
Der Behindertenbeirat der Stadt Oldenburg tritt für die Interessen aller Menschen mit Behinderung ein. Leitgedanke ist die Verwirklichung von Gleichstellung, Selbstbestimmung und Teilhabe für die behinderten Menschen. Die Mitglieder des Beirates arbeiten eng mit dem Rat der Stadt Oldenburg, mit den in der Behindertenarbeit tätigen Vereinen, Verbänden und Organisationen, den in der Stadt vertretenen Selbsthilfegruppen sowie mit der Stadtverwaltung zusammen.
Behindertenbeirat der Stadt Oldenburg
c/o Gesundheitsamt Oldenburg
Industriestraße 1 b (Seiteneingang)
26121 Oldenburg
Telefon: 0441 235-8675
E-Mail: behindertenbeirat[at]stadt-oldenburg.de
Termine
Öffentliche Sitzung des Behindertenbeirates
Jeden zweiten Dienstag im Monat von 17 bis 19 Uhr im Gesundheitsamt, Industriestraße 1b, 26121 Oldenburg. Rollstuhlgerechter/behindertengerechter Zugang ist vorhanden, Gebärdensprachdolmetscher sind anwesend.
Wahl des Beirats für Menschen mit Behinderungen
Sonntag, 22. November 2026 von 11 bis 15 Uhr, Versammlungswahl in der Volkshochschule Oldenburg,
Karlstraße 25, 26123 Oldenburg.
Aufgaben des Behindertenbeirates
Im Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) wird in § 12 die Einrichtung von Behindertenbeiräten in den niedersächischen Landkreisen und kreisfreien Städten bestimmt.
Behindertenbeiräte sollen die Bedürfnisse behinderter Menschen in die unmittelbare Politik einbringen. Jedoch gibt es bisher noch keine einheitliche Zuordnung von Aufgabenbereichen an Behindertenbeiräte. In Oldenburg sind einige Aufgaben in der Satzung geregelt.
Aufgabenspektrum von Behindertenbeiräten:
- Koordination der behindertenspezifischen Belange der Region
- Abgestimmte Interessenswahrnehmung aller Behinderungsarten
- Unterstützung bei Projekten und konkreten Einzelfällen Interessenwahrnehmung in Zusammenhang mit der kommunalen Politik
- Beratung von politischen Gremien, Ausschüssen und der Verwaltung in allen Fragen, die behinderte Menschen betreffen, durch Anregung, Anfragen, Anträge, Empfehlungen und Stellungnahmen
- Beratung der zuständigen Ressorts in wichtigen Fragen der Behindertenpolitik
- Unterstützung bei Berichten über die Lage behinderter Menschen
- Förderung der Zusammenarbeit mit Behörden und Verbänden
- Erarbeitung entsprechender Initiativen
Durch diese beschriebenen Aufgaben wird deutlich, dass ein Behindertenbeirat die Interessen und die Abstimmung der Interessenslagen aller Gruppen von Menschen mit Behinderungen gegenüber politischen Entscheidungsträgern, Gremien, Ausschüssen und der Verwaltung einbringen soll. Der Behindertenbeirat sollte die Interessen aller in der betreffenden Region lebenden Menschen mit Behinderung wahrnehmen. Dies setzt voraus, dass Vertreter aller Behinderungsarten im Beirat beziehungsweise seinen Arbeitsgruppen mitwirken.
Die bestehenden Behindertenbeiräte und Behindertenbeauftragten aus den unterschiedlichen niedersächsischen Kommunen sind im Niedersächsichen Inklusionsrat organisiert und vertreten dort gemeinsam ihre Anliegen auf Landesebene.
- Hier finden Sie die Satzung zum Behindertenbeirat (PDF, 26 KB).
Zahlen und Fakten
Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Sozialgesetzbuches, Neuntes Buch (SGB IX), sind Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt.
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 lebten in Oldenburg 14.905 schwerbehinderte Menschen. Mehr als die Hälfte von ihnen ist 65 Jahre und älter. Bei 3.960 schwerbehinderten Oldenburgerinnen und Oldenburgern besteht eine Behinderung aufgrund von Beeinträchtigung der Funktion innerer Organe, 4.465 haben eine Querschnittslähmung, zerebrale Störungen, eine geistige oder seelische Behinderung oder eine Suchterkrankung. 1.580 Bürgerinnen und Bürger müssen mit einer Funktionseinschränkung der Wirbelsäule, des Rumpfes oder mit einer Deformierung des Brustkorbes leben.
Quelle: LSKN (Statistik wird alle zwei Jahre veröffentlicht)
Zuletzt geändert am 30. Juni 2026
