Krippen mit integrativen Plätzen
Seit dem 1. August 2012 gelten für die Betreuung von Kinder mit Behinderung im Alter unter drei Jahre in Krippen und Kleinen Kindertagesstätten die Regelungen des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie. In Oldenburg wurden im Jahr 2010 durch eine Arbeitsgruppe sechs Krippeneinrichtung ausgewählt, die eine wohnortnahe Betreuung von Kindern mit Behinderung im Alter unter drei Jahren anbieten:
- Kindergruppen Ostlandstraße, Ostlandstraße 14, Träger: Kindertagesstätten- und Beratungsverband
- Kinderkrippe „Krippenhüpfer“, Kennedystraße 44, Träger: Verein für Kinder
- Kindertagesstätte Philosophenweg, Philosophenweg 23, Träger: Diakonisches Werk
- Kindertagesstätte Sperberweg, Sperberweg 30, Träger: Stadt Oldenburg
- Krippe Dietrichsweg, Dietrichsweg 37, Träger: Kindertagesstätten- und Beratungsverband
- Krippe Hermannstraße, Hermannstraße 54, Träger: Verein für Kinder
Weitere Informationen erteilt das Amt für Jugend und Familie der Stadt Oldenburg, Merle Bührmann, Telefonnummer: 0441 235-2816.
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Zuletzt geändert am 22. Juni 2026