Primär für Radfahrende
Fahrradstraßen sind ein Instrument, um das Radfahren auf der Fahrbahn besonders attraktiv zu gestalten. Sie sind primär für Radfahrende da, weitere Verkehrsteilnehmende werden erst durch Zusatzschilder zugelassen.
Verkehrsregeln auf Fahrradstraßen
- Nebeneinander fahren von Radfahrenden ist ausdrücklich erlaubt.
- Fahrräder geben das Tempo vor. Die Maximalgeschwindigkeit beträgt für alle Verkehrsteilnehmenden 30 Stundenkilometer.
- Der Radverkehr hat Vorrang und weitere Verkehrsteilnehmende müssen besondere Rücksicht nehmen.
Einheitliche Gestaltung in Oldenburg
Die Fahrradstraßen in Oldenburg sind durch eine einheitliche Gestaltung klar erkennbar. Zusätzlich zur Beschilderung durch Fahrradstraßen-Verkehrszeichen werden die Fahrradstraßen mit einem Fahrradstraßen-Piktogrammen auf der Fahrbahn gekennzeichnet. „Diese Gestaltung wird künftig für alle Fahrradstraßen in Oldenburg übernommen, um ein einheitliches und wieder erkennbares Bild zu schaffen“, erklärt Stadtbaurätin Christine-Petra Schacht. Wenn keine Befestigung des Seitenstreifens vorhanden ist (kein Bürgersteig oder bei Einmündungen), kommt noch ein weißer Streifen hinzu.
Fahrradstraßen in Oldenburg
In Oldenburg sind folgende Straßen/Straßenzüge Fahrradstraßen:
- Haareneschstraße-Katharinenstraße
- Haarenufer
- Huntestraße (zwischen Nikolausstraße und Stautorkreisel)
- Quellenweg
- FAST FLIN von der Ziegelhofstraße bis zur Wardenburgstraße
Zuletzt geändert am 30. Juni 2026