In den Rat gewählt werden (passives Wahlrecht) können alle deutschen Staatsbürgerinnen und -bürger oder Unionsbürgerinnen und -bürger (Staatsbürgerinnen und -bürger eines anderen Mitgliedsstaates der EU), die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde oder Stadt haben. Wahlvorschläge können die politischen Parteien, Gruppen von Wahlberechtigten oder auch Einzelpersonen machen.
Den Rat wählen (aktives Wahlrecht) dürfen alle Deutschen oder Unionsbürgerinnen und -bürger, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde oder Stadt wohnen.
Die Ratsmitglieder sind in der Regel Mitglieder einer Partei. In der Ratsarbeit arbeiten sie meistens in mehreren Fachausschüssen des Rates, die dem gesamten Rat die Entscheidungsvorlagen vorbereiten.
Die Ratsmitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Neben der Ratsmitgliedschaft sind sie in den unterschiedlichsten Berufen aktiv. Sie erhalten jedoch für ihre Ratstätigkeit eine Aufwandsentschädigung, die in der Entschädigungssatzung der Stadt Oldenburg (unter 1.03) festgelegt ist.
Zusammensetzung des Oldenburger Rates
Fraktionen und Gruppen
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Altes Rathaus
Markt 1
Telefon: 0441 235-2778
E-Mail: diegruenen-fraktion[at]stadt-oldenburg.de
Fraktionsvorsitzende: Ruth Drügemöller und Michael Wenzel
- SPD-Fraktion
Altes Rathaus
Markt 1
Telefon: 0441 235-2685,
E-Mail: spd-fraktion[at]stadt-oldenburg.de
Fraktionsvorsitzender: Ulf Prange
- CDU-Fraktion
Altes Rathaus
Markt 1
Telefon: 0441 235-2686,
E-Mail: cdu-fraktion[at]stadt-oldenburg.de
Fraktionsvorsitzende: Dr. Esther Niewerth-Baumann und Christoph Baak
- BSW-Fraktion
Altes Rathaus
Markt 1
Telefon: 0441 235-3664
E-Mail: bsw-fraktion[at]stadt-oldenburg.de
Fraktionsvorsitzender: Dr. Holger Onken
- FDP-Fraktion
Kleine Kirchenstraße 11
Telefon:0441 235-2687
E-Mail: fdp-fraktion[at]stadt-oldenburg.de
Fraktionsvorsitzende: Daniela Pfeiffer
- Gruppe für Oldenburg
Kleine Kirchenstraße 11
Telefon: 0441 235-8157
E-Mail: gruppe-fuer-oldenburg[at]stadt-oldenburg.de
Gruppensprecher: Vally Finke und Andreas Sander
Einzelratsmitglieder
Dem Rat der Stadt Oldenburg gehören auch zwei Einzelratsmitglieder an:
- Jens Lükermann (Volt)
E-Mail: jens.luekermann[at]volteuropa.org - Andreas Paul (AfD)
E-Mail: andreaspaulafdstadtoldenburg[at]gmx.de
Zuständigkeiten
Der Zuständigkeitsbereich des Rates ist in § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes geregelt. Zu den Aufgaben des Rates gehören unter anderem folgende:
- Der Rat bestimmt über das Stadtwappen, die Flagge und das Dienstsiegel der Stadt.
- Er entscheidet über Straßennamen, Namen von Plätzen und Gemeindeteilen.
- Der Rat hat die abschließende Bestimmung über die Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Bauleitplänen.
- Er entscheidet über Verleihung oder Entziehung von Ehrenbezeichnungen, wie zum Beispiel dem Ehrenbürgerrecht (hier erfahren Sie mehr über städtische Ehrungen und Auszeichnungen).
- Öffentliche Abgaben wie Gebühren, Beiträge und Steuern werden vom Rat festgesetzt.
- Der Rat verfügt über den Erlass der Haushaltssatzung und entscheidet über die Aufnahme von Krediten.
Ratsmitglieder der Stadt Oldenburg werden nach ihrem Ausscheiden aus dem Rat für ihre Ratszugehörigkeit mit dem Lambertussiegel ausgezeichnet. Dieses wird in Bronze, Silber und Gold, je nach Dauer der Ratszugehörigkeit, verliehen.
Veränderungen
Innerhalb einer Ratsperiode können sich Veränderungen ergeben durch zum Beispiel die Niederlegung der Ratsarbeit von einzelnen Ratsmitgliedern, der Berufung von Ersatzkanditaten in den Rat, dem Austritt aus einer Partei von Ratsmitgliedern oder der Umbenennung von Fraktionen. Wie der Rat zum Zeitpunkt der Konstituierenden Ratssitzung aufgestellt war, können Sie im Bürgerinfoportal des Ratsinformationssystems einsehen.
Kontakt
Wenn Sie Interesse an weiteren Informationen zu den einzelnen Ratsmitgliedern haben oder ihre Kontaktdaten benötigen, können Sie diese im Bürgerinfoportal des Ratsinformationssystems einsehen.
Zuletzt geändert am 29. Juni 2026
