Neuwahl des Beirats für Menschen mit Behinderungen
Wie arbeitet der Beirat für Menschen mit Behinderungen und wie läuft seine Wahl ab? Eine Informationsveranstaltung hat am 8. September 2026, im LzO-Forum der Volkshochschule Oldenburg, einen Überblick gegeben. Gesucht wurden zudem engagierte Menschen für eine Kandidatur.
Rund um die bevorstehende Wahl des Beirats für Menschen mit Behinderungen gibt es einiges zu wissen: Welche Aufgaben hat das Gremium, wie arbeitet es und wie läuft die Wahl ab? Das städtische Gesundheitsamt gab daher am 8. September 2026 einen Überblick über diese Fragen und zeigte auf, wie sich Interessierte selbst einbringen können. Der Beirat für Menschen mit Behinderungen bringt seine Expertise ein und wirkt aktiv an dem Angebot mit.
Einen besonderen Schwerpunkt des Abends bildete die Suche nach engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die sich für die Wahl des Beirats am Sonntag, 22. November 2026, aufstellen möchten. Gesucht werden Menschen mit Behinderungen, die sich als Kandidatinnen oder Kandidaten im Beirat einbringen und die behindertenpolitischen Ziele Gleichstellung, Selbstbestimmung und Teilhabe in Oldenburg aktiv mitgestalten möchten.
Bedeutung der Beiratswahl
Der Sozialdezernent der Stadt Oldenburg, Jan Bembennek, hebt die Bedeutung des Gremiums und den Aufruf zur Kandidatur hervor: „Der Beirat ist ein wichtiges Sprachrohr für die Belange behinderter Menschen in unserer Stadt. Er macht auf Barrieren aufmerksam, bringt konkrete Verbesserungsvorschläge in die politische Beratung ein und stärkt die Teilhabe. Für eine starke Interessenvertretung brauchen wir engagierte Persönlichkeiten, die Verantwortung übernehmen. Jede Bewerbung und jede Stimme sind ein Beitrag für mehr Gleichstellung, Selbstbestimmung und gelebte Vielfalt in Oldenburg.“
Rahmenbedingungen für die Wahl am Sonntag, 22. November 2026
Die Wahl des Beirats für Menschen mit Behinderungen findet am 22. November 2026 von 11 bis 15 Uhr als Versammlungswahl ebenfalls in der Volkshochschule Oldenburg statt. Wahlberechtigt sind alle Personen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 nachweisen können, am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und ihren ersten Wohnsitz in der Stadt Oldenburg haben. Bei jüngeren Personen sind die Eltern beziehungsweise die gesetzlichen Vertretungen stimmberechtigt.
Barrierefreie Teilnahme möglich
Die Wahl finden barrierefrei statt, eine Gebärdensprachdolmetscherinnen und ein Gebärdensprachdolmetscher sind vor Ort. Wer weitere Unterstützung für eine barrierefreie Teilnahme benötigt, kann den Assistenzbedarf vorab mitteilen.
Rückfragen, Bewerbungen und Assistenzanmeldungen
Rückfragen sowie Bewerbungen und Anmeldungen zum Assistenzbedarf nimmt das Gesundheitsamt Oldenburg entgegen. Das Gesundheitsamt ist in der Industriestraße 1 b erreichbar, telefonisch unter 0441 235-8655 oder 0441 235-8619 sowie per E-Mail unter behindertenbeiratswahl[at]stadt-oldenburg.de.
Zuletzt geändert am 14. September 2026