Die Steuerung des Einzelhandels zur Sicherung lebendiger und urbaner Zentren sowie die Sicherung der flächendeckenden Nahversorgung im Stadtgebiet sind wichtige Anliegen der Stadtentwicklungsplanung.
Das Einzelhandelsentwicklungskonzept (EEK) aus dem Jahr 2015 wurde überarbeitet und die Fortschreibung am 16. Dezember 2024 durch den Rat der Stadt Oldenburg (Oldb) beschlossen. Dieser Prozess wurde durch das Büro Dr. Acocella Stadt- und Regionalentwicklung begleitet.
Ansprechpartnerin:
Fachdienst Stadtentwicklung und Klimaanpassung
Frau Heike Hübinger
Telefon: 0441 235-2987
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Zuletzt geändert am 29. Juni 2026