Städtische Beteiligungen sind Unternehmen oder Einrichtungen, an denen die Stadt ganz oder teilweise beteiligt ist, um wichtige öffentliche Aufgaben effizient und bürgernah zu erfüllen. Dazu zählen beispielsweise Bereiche wie Energieversorgung, Wasser und Abwasser, öffentlicher Nahverkehr, Wohnungsbau oder kulturelle Einrichtungen.
Durch ihre Beteiligungen kann eine Kommune Einfluss auf die Qualität, Verlässlichkeit und strategische Ausrichtung zentraler Dienstleistungen nehmen. Gleichzeitig tragen städtische Beteiligungen dazu bei, die Daseinsvorsorge langfristig zu sichern, wirtschaftliche Entwicklung zu fördern und öffentliche Interessen mit unternehmerischem Handeln zu verbinden.
Handbuch Beteiligungen
Der Rat der Stadt Oldenburg hat in seiner Sitzung am 27. November 2023 die grundlegend überarbeitete und erweiterte zweite Auflage des Handbuch Beteiligungen (PDF, 2,8 MB, barrierefrei) als Grundlage für eine gute und verantwortungsvolle Arbeit und Steuerung der städtischen Beteiligungen beschlossen.
Das Handbuch Beteiligung gliedert sich in drei Teile:
- die Richtlinie guter Unternehmensführung (Oldenburger Corporate Governance Kodex)
- die Richtlinie zum Beteiligungsmanagement und
- die Richtlinie zur Korruptionsvorbeugung
Die Richtlinie guter Unternehmensführung benennt die für die Steuerung und Überwachung der städtischen Beteiligungen zuständigen Organe und beschreibt deren Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie deren Zusammenspiel.
Die Richtlinie zum Beteiligungsmanagement regelt die Aufgaben des städtischen Beteiligungsmanagements an der Schnittstelle zwischen den städtischen Beteiligungen und deren Gesellschafterin, der Stadt Oldenburg.
Korruption ist der Missbrauch einer Position, um einen Vorteil für sich selbst und/oder einen Dritten zu erlangen oder zu gewähren, wodurch in der Regel ein Schaden entsteht. Die Richtlinie zur Korruptionsvorbeugung soll dazu beitragen, dass im Konzern Stadt Oldenburg ordnungsgemäß gehandelt wird.
Handreichung für Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräte und Verwaltungsräte
Die Stadt Oldenburg sichert eine gute, verantwortungsvolle Unternehmensführung und -kontrolle, unter anderem über einen angemessenen Einfluss in den unterschiedlichen Gremien ihrer Beteiligungsunternehmen, wie etwa in der Gesellschafterversammlung, im Aufsichtsrat oder im Verwaltungsrat. Ratsmitglieder als Teil der städtischen Vertretung, werden in den Gremien mit sehr unterschiedlichen, häufig auch komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Sachverhalten konfrontiert, die oftmals erhebliche finanzielle Auswirkungen beinhalten.
Um diese bei der Bewältigung der vielfältigen Aufgaben zu unterstützen und sie über ihre Rechte sowie Pflichten in komprimierter Form aufzuklären, wurde die Handreichung für Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräte und Verwaltungsräte (PDF, 2 MB, barrierefrei) erstellt. Der besondere Fokus liegt dabei in der Zusammenführung allgemeiner gesellschaftsrechtlicher Vorgaben mit den Anforderungen des niedersächsischen Kommunalrechts.
Beteiligungsberichte
Nach § 151 Niedersächsisches Kommualverfassungsgesetz (NKomVG) hat die Stadt Oldenburg (Oldb) jährlich einen Bericht über die städtischen Beteiligungen zu erstellen. Dieser sogenannte Beteiligungsbericht gibt einen guten Überblick über die städtischen Beteiligungen, ihre Lage und ihre voraussichtliche Entwicklung.
Folgende Berichte stehen als PDF-Dokument zur Verfügung:
- Beteiligungsbericht für das Berichtsjahr 2024 (PDF, 5 MB)
- Beteiligungsbericht für das Berichtsjahr 2023 (PDF, 4 MB)
- Beteiligungsbericht für das Berichtsjahr 2022 (PDF, 5 MB)
- Beteiligungsbericht für das Berichtsjahr 2021 (PDF, 3 MB)
- Beteiligungsbericht für das Berichtsjahr 2020 (PDF, 2 MB)
- Beteiligungsbericht für das Berichtsjahr 2019 (PDF, 4 MB)
- Beteiligungsbericht für das Berichtsjahr 2018 (PDF, 1,9 MB)
Das NKomVG schreibt auch vor, dass die Einsicht in die Berichte jeder Person gestattet ist. Die Beteiligungsberichte können daher auch im Amt für Controlling und Finanzen, Industriestraße 1 d, Zimmer 3.07, eingesehen werden.
Kontakt
Die Dokumente zum Beteiligungsbericht können leider nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. Bitte wenden Sie sich an finanzservice[at]stadt-oldenburg.de, wenn Sie Unterstützung benötigen.
Zuletzt geändert am 30. Juni 2026