Der Oldenburger Kinder- und Jugendbuchpreis ist ein renommierter Literatur- und Kunstpreis, der seit 1977 jährlich von der Stadt Oldenburg vergeben wird. Der Förderpreis richtet sich an noch unbekannte Talente der Kinder- und Jugendliteratur.
Der Preis wird an lebende Schriftstellerinnen und Schriftsteller der deutschen Sprache und an lebende Illustratorinnen und Illustratoren vergeben, die erstmals mit einem eigenständigen monographischen Werk auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendliteratur an die Öffentlichkeit treten. Die Preisträgerin oder der Preisträger erhält ein Preisgeld von 8.000 Euro, die beiden weiteren Nominierten erhalten jeweils 1.000 Euro. Die Preisverleihung findet traditionell im November im Rahmen der Oldenburger Kinder- und Jugendbuchmesse KIBUM statt.
Teilnahmeberechtigt zum Oldenburger Kinder- und Jugendbuchpreis sind bisher unveröffentlichte Manuskripte sowie Bücher, die nach dem 15. Juni des vorausgegangenen Ausschreibungsjahres erschienen sind.
Die Jury
Mitglieder der Jury
- Christine Paxmann (unter anderem Herausgeberin des Eselsohr und Autorin aus München/Chiemgau)
- Prof. Dr. phil. Tobias Kurwinkel (unter anderem Professor für Literaturdidaktik mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugendliteratur an der Universität Duisburg-Essen)
- Markus Lefrançois (Illustrator)
- Birgit Müller-Bardoff (Kulturredakteurin)
- eine Schülerin oder ein Schüler
Die Preisträgerinnen und Preisträger werden von einer unabhängigen und überregionalen Jury, die ehrenamtlich tätig ist, ausgewählt. Sie werden auf Vorschlag des Kulturdezernenten vom Kulturausschuss zu diesem Ehrenamt berufen. Sie sind während ihrer Jurymitgliedschaft von der Preiszuteilung ausgeschlossen.
Die Entscheidung der Jury gründet sich auf die einfache Mehrheit der Mitglieder. Der Rechtsweg gegen die Entscheidung ist ausgeschlossen.
Vergaberichtlinien
- Die Stadt Oldenburg vergibt einen Literatur- und Kunstpreis für Werke auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendliteratur. Die Ausschreibung wird über Presse und Internet bekannt gegeben.
- Der Preis wird an lebende Schriftstellerinnen und Schriftsteller der deutschen Sprache und an lebende Illustratorinnen und Illustratoren vergeben, die erstmals mit einem eigenständigen monographischen Werk auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendliteratur an die Öffentlichkeit treten, das für diesen Wettbewerb noch nicht eingereicht wurde.
- Der Preis ist mit einer Ehrengabe von insgesamt 8.000 Euro verbunden und kann geteilt vergeben werden. Die beiden weiteren Nominierten erhalten ein Preisgeld in Höhe von jeweils 1.000 Euro.
- Teilnahmeberechtigt sind Verlage, Autorinnen und Autoren sowie Illustratorinnen und Illustratoren. Sie können
a) Manuskripte und Illustrationen bisher unveröffentlichter Kinder- und Jugendbücher
b) Manuskripte und Illustrationen von im Druck befindlichen Kinder- und Jugendbüchern
c) Kinder- und Jugendbücher, die seit dem 15. Juni des vorangegangenen Ausschreibungsjahres erschienen sind
einreichen.
Die Mindestanzahl der Illustrationen liegt bei zehn Abbildungen, die Mindestwortanzahl von Texten bei 500 (fünfhundert) Wörtern. Manuskripte sind in Papierform – gedruckt oder maschinenschriftlich im Format DIN A4, Schriftgröße 12, einfacher Zeilenabstand – fortlaufend nummeriert und geheftet einzureichen. Handschriftliche Manuskripte und digitale Einreichungen in Form von CDs oder als Datei per Mail sind nicht zugelassen.
Autorinnen und Autoren sowie Illustratorinnen und Illustratoren, die unter einem Pseudonym schreiben beziehungsweise illustrieren, sind dazu verpflichtet, ihren echten Personennamen auf dem genormten Einsendebogen anzugeben. Im Falle einer Nominierung wird der echte Name veröffentlicht. - Die Einsendungen sind jeweils bis zum 15. Juni des Ausschreibungsjahres einzureichen bei Stadt Oldenburg, Kulturbüro, Kinder- und Jugendbuchpreis, Peterstraße 3, 26121 Oldenburg, in jeweils fünf Exemplaren einzureichen.
Jedem Exemplar ist der genormte Einsendebogen (siehe Downloads unten) vollständig ausgefüllt beizufügen sowie eine kurze Inhaltsangabe (Exposé) des Werkes und eine Kurzbiographie der Illustratorin/des Illustrators beziehungsweise der Autorin/des Autors. - Einsendungen, die die unter Punkt 4 und 5 genannten Anforderungen nicht erfüllen, werden aus formalen Gründen ausgeschlossen.
- Eine Rücksendung der eingereichten Werke erfolgt nicht.
Einsendungen, die bereits in einem Verlag erschienen sind, werden städtischen Bildungseinrichtungen zur Verfügung gestellt, die restlichen Einsendungen unter Wahrung des Datenschutzes entsorgt.
Ausgenommen sind Originalillustrationen. Diese werden zurückgesandt, wenn bei Einsendung entsprechendes Rückporto beigelegt wird. - Die Jury sichtet alle teilnahmeberechtigten Einsendungen und erstellt daraus eine Nominierungsliste, die maximal drei Werke umfasst. Alle Mitglieder der Jury haben dabei gleiches Stimmrecht.
Anschließend werden die Nominierungen veröffentlicht. Sie sind Grundlage für die Bestimmung des Preisträgers, die absoluter Geheimhaltung unterliegt.
Der Preisträger/die Preisträgerin wird erst im Rahmen der Preisverleihung bekannt gegeben.
Die Entscheidung der Jury ist vom Rechtsweg ausgeschlossen und nicht anfechtbar. Ein Gesamtverzeichnis der Einsendungen wird nicht publiziert. - Die Preisträgerinnen und Preisträger werden von einer unabhängigen und überregionalen Jury die ehrenamtlich tätig ist, ausgewählt. Die Mitglieder der Jury werden auf Vorschlag des Kulturdezernenten vom Kulturausschuss zu diesem Ehrenamt berufen. Sie sind während ihrer Jurymitgliedschaft von der Preiszuteilung ausgeschlossen.
Die Jury setzt sich folgendermaßen zusammen:
a) eine Literaturwissenschaftlerin/ein Literaturwissenschaftler oder eine Schriftstellerin/ein Schriftsteller
b) eine Kunstwissenschaftlerin/ein Kunstwissenschaftler oder eine Künstlerin/ein Künstler
c) eine Kritikerin/ein Kritiker (Presse oder Hörfunk)
d) eine Lektorin/ein Lektor oder eine Pädagogin/ein Pädagoge
e) eine Jugendliche/ein Jugendlicher im geeigneten Alter
Die Entscheidung der Jury gründet sich auf die einfache Mehrheit der Mitglieder. Der Rechtsweg gegen die Entscheidung ist ausgeschlossen. Zu nicht ausgezeichneten Werken werden keine Stellungnahmen abgegeben. Es werden keine Lektoratsgutachten erstellt. - Die Preisverleihung wird vom Oberbürgermeister der Stadt Oldenburg vorgenommen. Sie findet im Rahmen der „Oldenburger Kinder- und Jugendbuchmesse“ (KIBUM) statt. Der Kinderbuchpreis wurde erstmals 1977 ausgeschrieben und verliehen.
- Sollten keine Arbeiten eingereicht werden, die prämierungswürdig sind, muss das Preisgericht den Preis nicht vergeben.
Bitte beachten Sie auch unbedingt die Angaben unter Häufige Fragen.
Formulare
Weitere Informationen
Kontakt
Kulturbüro
Peterstraße 3
26121 Oldenburg
Theresia Remmert
Telefon: 0441 235-2164
E-Mail: theresia.remmert[at]stadt-oldenburg.de
Zuletzt geändert am 8. Juli 2026

