Positive Erkenntnisse und Verbesserungsbedarfe
Nach dem Inkrafttreten der Baumschutzsatzung im Jahr 2025 zieht die Stadt Oldenburg erstmals eine umfassende Bilanz. Die Auswertung zeigt: Die große Mehrheit der Anträge wird innerhalb weniger Tage entschieden, fast neun von zehn Anträgen werden genehmigt und den beantragten Fällungen stehen deutlich mehr Ersatzpflanzungen gegenüber. Gleichzeitig entwickelt die Stadt ihre Verfahren weiter und setzt künftig auf mehr digitale Services und verständliche Informationen.
Erste Erkenntnisse
Rund ein Jahr nach Inkrafttreten der kommunalen Baumschutzsatzung liegen erstmals belastbare Erfahrungswerte aus der Praxis vor. Die am Donnerstag, 13. August 2026, vorgestellte Auswertung der Stadt Oldenburg zeichnet ein klares Bild: Befürchtungen über langwierige Verfahren oder eine restriktive Genehmigungspraxis bestätigen sich nach den vorliegenden Zahlen nicht. Stattdessen sprechen kurze Bearbeitungszeiten, eine hohe Genehmigungsquote und eine positive ökologische Bilanz für eine bürgernahe Umsetzung. Gleichzeitig nutzt die Verwaltung die Erfahrungen aus dem ersten Jahr, um Abläufe weiter zu vereinfachen und den Service für Bürgerinnen und Bürger weiter auszubauen.
Das sagt die Stadtbaurätin
„Mit der Baumschutzsatzung verfolgen wir von Beginn an zwei Ziele: den wertvollen Altbaumbestand zu sichern beziehungsweise langfristig zu ersetzen und gleichzeitig praktikable Lösungen für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zu ermöglichen. Denn große und alte Bäume sind weit mehr als ein prägendes Element unserer Grundstücke und Ortsbilder: Sie spenden Schatten, kühlen ihre Umgebung, binden CO₂ und Feinstaub, speichern Wasser und bieten zahlreichen Tieren Lebensraum. Gerade ältere Bäume benötigen Jahrzehnte, um diese ökologischen und klimatischen Leistungen in vollem Umfang zu entwickeln – ihr Verlust lässt sich daher nicht kurzfristig ausgleichen. Dieser besondere Wert macht ihren langfristigen Schutz zu einer wichtigen Aufgabe“, betont Stadtbaurätin Christine-Petra Schacht. „Gleichzeitig verstehen wir die Satzung als lernendes Instrument und entwickeln unsere Verfahren dort weiter, wo wir noch besser werden können.“
Zahlen sprechen für eine bürgernahe Umsetzung
Im ersten Vollzugsjahr gingen bei der Unteren Naturschutzbehörde 127 Anträge ein, die insgesamt 270 Bäume betrafen. Bereits 93 Prozent der Verfahren konnten abgeschlossen werden.
Auch die Bearbeitungszeiten fallen deutlich kürzer aus als vielfach angenommen: 87 Prozent aller Anträge wurden innerhalb von ein bis fünf Arbeitstagen entschieden, weitere sechs Prozent innerhalb von sechs bis zehn Arbeitstagen. Nur fünf Verfahren dauerten länger als 16 Tage.
Ebenso deutlich ist die Genehmigungsquote: 87 Prozent der abgeschlossenen Anträge wurden positiv beschieden. Lediglich 13 Prozent mussten nach fachlicher Prüfung zum Schutz der Bäume abgelehnt werden. In sechs Fällen wurden darüber hinaus Härtefallregelungen berücksichtigt.
„Die Zahlen zeigen sehr deutlich, dass wir keine Verbotskultur leben. Unser Anspruch ist es, gemeinsam mit den Antragstellerinnen und Antragstellern tragfähige Lösungen zu finden. Deshalb setzen wir auf Beratung, persönliche Gespräche und Vor-Ort-Termine. Dieser kooperative Ansatz hat sich bewährt und trägt wesentlich zu den kurzen Bearbeitungszeiten bei“, erläutert Kai Marius Jaekel, Leiter des Fachdienstes Naturschutz und technischer Umweltschutz.
Mehr Ersatzpflanzungen als beantragte Fällungen
Auch aus ökologischer Sicht fällt die Bilanz positiv aus. Den 270 beantragten Bäumfällungen stehen insgesamt 499 verbindlich festgelegte Ersatzpflanzungen gegenüber. Davon entfallen 291 auf Privatgrundstücke, 145 auf städtische Flächen sowie weitere Pflanzungen auf Grundstücke von Unternehmen und anderen öffentlichen Trägern. Zusätzlich flossen rund 11.000 Euro an zweckgebundenen Ausgleichszahlungen in öffentliche Pflanzmaßnahmen.
Auch die Rolle der Stadt als Antragstellerin ordnet die Statistik ein. Von den 79 beantragten Bäumen auf städtischen Flächen standen 94 Prozent im Zusammenhang mit politisch beschlossenen Infrastrukturmaßnahmen – etwa dem Ausbau von Schulen, Kindertagesstätten oder der Rad- und Gehwege. Gleichzeitig pflanzte die Stadt auf ihren Flächen 145 Ersatzbäume und überkompensierte damit ihre eigenen Eingriffe deutlich.
Erfahrungen aus der Praxis fließen in Verbesserungen ein
Neben der statistischen Auswertung hat die Verwaltung ihre Erfahrungen aus dem ersten Jahr systematisch ausgewertet. Dabei zeigte sich, dass insbesondere unvollständige Anträge zu vermeidbaren Verzögerungen führten. Zudem wünschen sich viele Bürgerinnen und Bürger mehr Orientierung darüber, welche Arbeiten an geschützten Bäumen genehmigungspflichtig sind und welche Pflegemaßnahmen weiterhin ohne Antrag zulässig bleiben.
Auf diese Erkenntnisse will die Stadt mit mehreren Verbesserungen reagieren und den Vollzug der Baumschutzsatzung weiterentwickeln. Geplant ist ein digitaler Baumschutz-Assistent auf der Internetseite der Stadt, der Antragstellende Schritt für Schritt durch das Verfahren führt und bereits vor dem Absenden auf fehlende Unterlagen hinweist. Gemeinsam mit den Oldenburger Bürgervereinen soll ergänzend ein kompakter Leitfaden mit Antworten auf häufige Fragen und anschaulichen Beispielen zu erlaubnisfreien Pflegemaßnahmen erarbeitet werden. Darüber hinaus soll für akute Gefahrenbäume ein beschleunigtes Verfahren eingeführt werden, um notwendige Entscheidungen oder Vor-Ort-Termine künftig in der Regel innerhalb von 24 Stunden zu ermöglichen.
Nach Einschätzung der Verwaltung hat sich die Baumschutzsatzung im ersten Vollzugsjahr insgesamt bewährt. Eine Änderung des Satzungstextes ist derzeit nicht vorgesehen. Stattdessen sollen die nun eingeleiteten Maßnahmen dazu beitragen, die Antragstellung weiter zu vereinfachen und die Akzeptanz der Satzung nachhaltig zu stärken.
Kontakt
Fragen richten Sie gerne an den Fachdienst Naturschutz und technischer Umweltschutz
Telefon: 0441 235-2777
E-Mail: baumschutz[at]stadt-oldenburg.de
Zuletzt geändert am 13. August 2026