Von Nachhaltigkeitsberichten über Energieeffizienz bis hin zu Lieferketten und Green Claims: Die wichtigsten Regelungen für Unternehmen auf einen Blick
Die Anforderungen an Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Ressourceneffizienz nehmen kontinuierlich zu. Neben gesetzlichen Verpflichtungen spielen zunehmend auch Erwartungen von Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnern sowie Finanzinstituten eine wichtige Rolle.
Nicht jede Regelung betrifft jedes Unternehmen gleichermaßen. Während einige Vorgaben vor allem für große Unternehmen gelten, wirken sich andere – etwa im Bereich Verpackungen oder Nachhaltigkeitskommunikation – auf nahezu alle Betriebe aus.
Die folgende Übersicht soll Unternehmen dabei unterstützen, die wichtigsten aktuellen und absehbaren Regelungen einzuordnen und frühzeitig mögliche Handlungsbedarfe zu erkennen. Sie ersetzt keine rechtliche Beratung, bietet aber eine erste Orientierung sowie Hinweise auf weiterführende Informationsangebote.
Um den Einstieg zu erleichtern, finden Sie zunächst eine grobe Einschätzung, welche Themen je nach Unternehmensgröße besonders relevant sein können. Die tatsächliche Betroffenheit hängt jedoch immer vom jeweiligen Geschäftsmodell, der Branche und der Rolle innerhalb von Lieferketten ab.
Kleine Unternehmen (bis 49 Mitarbeitende)
Auch wenn viele gesetzliche Berichtspflichten kleine Unternehmen nicht unmittelbar betreffen, gewinnen Nachhaltigkeitsthemen zunehmend an Bedeutung. Häufig entstehen Anforderungen indirekt – beispielsweise durch Kundinnen und Kunden, größere Auftraggeber oder Finanzierungsinstitute.
Besonders relevante Themen:
- EmpCo-Richtlinie (Nachhaltigkeitsaussagen und Greenwashing)
- Verpackungsgesetz (VerpackG)
- Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
- Batteriegesetz (BattG)
- Nachhaltigkeitsanforderungen von Geschäftspartnern
Mittlere Unternehmen (50 bis 249 Mitarbeitende)
Mittelständische Unternehmen stehen zunehmend im Spannungsfeld zwischen gesetzlichen Anforderungen und Erwartungen entlang der Lieferkette. Gleichzeitig bieten viele Maßnahmen erhebliche Potenziale zur Kostenreduktion und Zukunftssicherung.
Besonders relevante Themen:
- Energieaudit nach EDL-G
- Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
- EmpCo-Richtlinie
- Anforderungen berichtspflichtiger Kunden
- Lieferkettenanforderungen
- CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM), sofern relevante Importe erfolgen
Große Unternehmen (ab 250 Mitarbeitende)
Große Unternehmen sind häufig unmittelbar von europäischen und nationalen Nachhaltigkeitsvorgaben betroffen und müssen entsprechende Prozesse und Strukturen etablieren.
Besonders relevante Themen:
- Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)
- EU-Taxonomie
- Lieferkettensorgfaltspflichten (LkSG / CSDDD)
- Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
- Europäischer Emissionshandel (EU ETS)
- CBAM (je nach Geschäftsfeld)
Betrifft mich das aufgrund meines Energieverbrauchs?
Die tatsächliche Betroffenheit von gesetzlichen Anforderungen hängt nicht nur von der Unternehmensgröße ab. Insbesondere im Bereich Energieeffizienz spielen die jährlichen Energieverbräuche eine wichtige Rolle. Die folgenden Angaben dienen der ersten Orientierung.
Hinweis zur Berechnung
Der Gesamtenergieverbrauch umfasst alle eingesetzten Energieträger eines Unternehmens, beispielsweise Strom, Erdgas, Heizöl, Fernwärme oder Kraftstoffe. Die Berechnung erfolgt auf Basis des durchschnittlichen Endenergieverbrauchs der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre.
Bei Unsicherheiten zur Einordnung unterstützt die Wirtschaftsförderung der Stadt Oldenburg gerne bei der ersten Orientierung und verweist bei Bedarf auf geeignete Beratungsangebote.
Weniger als 2,5 GWh Gesamtenergieverbrauch pro Jahr
Viele Unternehmen dieser Größenordnung unterliegen derzeit keinen unmittelbaren gesetzlichen Energieeffizienzpflichten. Dennoch können Maßnahmen zur Energieeinsparung wirtschaftlich sinnvoll sein und durch Förderprogramme unterstützt werden.
Mögliche relevante Themen:
- Freiwillige Energieberatung
- Förderprogramme für Effizienzmaßnahmen
- Nachhaltigkeitsanforderungen von Kundinnen und Kunden
- CO₂-Bilanzierung auf freiwilliger Basis
Zwischen 2,5 GWh und 7,5 GWh Gesamtenergieverbrauch pro Jahr
Unternehmen dieser Kategorie sollten prüfen, ob sie von den Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes betroffen sind. Zudem steigen häufig die Anforderungen von Geschäftspartnern hinsichtlich Transparenz und Klimaschutzmaßnahmen.
Mögliche relevante Themen:
- Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
- Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems
- Identifikation wirtschaftlicher Energieeinsparmaßnahmen
- Fördermöglichkeiten für Transformationsprozesse
Mehr als 7,5 GWh Gesamtenergieverbrauch pro Jahr
Unternehmen mit hohen Energieverbräuchen unterliegen besonderen gesetzlichen Anforderungen. Die Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems ist verpflichtend. Wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen müssen identifiziert und Umsetzungspläne veröffentlicht werden.
Besonders relevante Themen:
- Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
- Energie- oder Umweltmanagementsysteme (z. B. ISO 50001 oder EMAS)
- Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen
- Transformations- und Dekarbonisierungsstrategien
- Förderprogramme für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) regelt die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Ziel ist es, die Transparenz zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen zu erhöhen.
Worum geht es?
- Berichterstattung nach europäischen Standards (ESRS)
- Integration der Nachhaltigkeitsinformationen in den Lagebericht
- Darstellung von Risiken, Chancen und Auswirkungen
Für wen relevant?
- Vor allem größere Unternehmen
- Indirekt auch kleinere Zulieferunternehmen durch Datenanfragen ihrer Geschäftspartner
Weitere Informationen:
- EFRAG: www.efrag.org
Omnibusverfahren der Europäischen Union
Mit dem sogenannten Omnibusverfahren werden verschiedene Nachhaltigkeitsvorgaben der Europäischen Union überarbeitet und vereinfacht. Betroffen sind insbesondere die CSRD, die EU-Taxonomie und die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD). Ziel ist es, Bürokratie abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken.
Worum geht es?
- Vereinfachung bestehender Berichtspflichten
- Anpassung der Anwendungsbereiche
- Reduzierung indirekter Belastungen kleinerer Unternehmen
- Verschiebung einzelner Fristen
Für wen relevant?
- Unternehmen mit bestehenden oder geplanten Berichtspflichten
- Zulieferunternehmen großer Betriebe
Weitere Informationen:
- Europäische Kommission: commission.europa.eu
Lieferkettensorgfaltspflichten (LkSG/CSDDD)
Unternehmen müssen menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Risiken innerhalb ihrer Lieferketten identifizieren und adressieren.
Worum geht es?
- Risikoanalysen
- Präventions- und Abhilfemaßnahmen
- Beschwerdeverfahren
- Dokumentation und Berichterstattung
Für wen relevant?
- Derzeit insbesondere größere Unternehmen
- Indirekt zunehmend auch Zulieferunternehmen
Weitere Informationen:
EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Die EUDR soll verhindern, dass Produkte aus Entwaldung oder Waldschädigung auf dem europäischen Markt bereitgestellt werden.
Worum geht es?
- Nachweis entwaldungsfreier Lieferketten
- Geolokalisierung von Produktionsflächen
- Abgabe von Sorgfaltserklärungen
Betroffene Rohstoffe:
- Holz
- Kaffee
- Kakao
- Soja
- Palmöl
- Kautschuk
- Rinderprodukte
Weitere Informationen:
- Europäische Kommission: green-forum.ec.europa.eu/nature-and-biodiversity/deforestation-regulation-implementation_en
Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet größere Energieverbraucher zu einem systematischen Umgang mit Energieeinsparpotenzialen.
Worum geht es?
- Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen
- Ermittlung wirtschaftlicher Einsparmaßnahmen
- Veröffentlichung von Umsetzungsplänen
Für wen relevant?
- Unternehmen mit hohen jährlichen Energieverbräuchen
Weitere Informationen:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: www.bmwk.de
- BAFA: www.bafa.de
Energieaudit nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)
Bestimmte Unternehmen sind verpflichtet, regelmäßig Energieaudits durchzuführen.
Worum geht es?
- Analyse von Energieverbräuchen
- Identifikation von Einsparpotenzialen
- Regelmäßige Wiederholung des Audits
Weitere Informationen:
CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM)
CBAM soll Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche CO₂-Preise verhindern.
Worum geht es?
- Berichterstattung über Emissionen importierter Waren
- Perspektivisch finanzielle Ausgleichsmechanismen
Für wen relevant?
- Unternehmen, die bestimmte emissionsintensive Produkte aus Nicht-EU-Staaten importieren
Weitere Informationen:
- Deutsche Emissionshandelsstelle: www.dehst.de
Europäischer Emissionshandel (EU ETS)
Der Emissionshandel verpflichtet Betreiber bestimmter Anlagen zum Erwerb von Emissionszertifikaten.
Worum geht es?
- Erfassung von Treibhausgasemissionen
- Emissionsberichterstattung
- Abgabe von Zertifikaten
Weitere Informationen:
- Deutsche Emissionshandelsstelle: www.dehst.de
EmpCo-Richtlinie – Anforderungen an Nachhaltigkeitsaussagen
Die Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition" (EmpCo) verschärft die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die neuen Regelungen gelten ab dem 27. September 2026.
Worum geht es?
- Verbot irreführender Umweltaussagen (Greenwashing)
- Höhere Anforderungen an Aussagen wie „klimaneutral", „nachhaltig" oder „umweltfreundlich"
- Strengere Vorgaben für Nachhaltigkeitslabels
- Mehr Transparenz bei Werbeaussagen
Für wen relevant?
- Alle Unternehmen mit Verbraucherkommunikation
Weitere Informationen:
- Europäische Kommission: commission.europa.eu/topics/consumers/consumer-rights-and-complaints/sustainable-consumption_en
Verpackungsgesetz (VerpackG)
Unternehmen, die Verpackungen erstmals in Verkehr bringen, müssen verschiedene Verpflichtungen erfüllen.
Worum geht es?
- Registrierung im Verpackungsregister LUCID
- Beteiligung an einem dualen System
- Dokumentationspflichten
Weitere Informationen:
- Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister: www.verpackungsregister.org
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Das ElektroG regelt die Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten.
Worum geht es?
- Registrierungspflichten
- Rücknahmesysteme
- Informationspflichten
Weitere Informationen:
- Stiftung EAR: www.stiftung-ear.de
Batteriegesetz (BattG)
Das Batteriegesetz verpflichtet Hersteller und Inverkehrbringer zur ordnungsgemäßen Rücknahme und Verwertung von Batterien.
Worum geht es?
- Registrierung
- Rücknahme und Verwertung
- Nachweispflichten
Weitere Informationen:
- Stiftung EAR: www.stiftung-ear.de
Hinweis
Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich Nachhaltigkeit entwickeln sich derzeit sehr dynamisch. Unternehmen sollten daher regelmäßig prüfen, ob neue Anforderungen für sie relevant werden.
Die Wirtschaftsförderung der Stadt Oldenburg unterstützt Unternehmen dabei, erste Orientierung zu erhalten, geeignete Beratungsangebote zu identifizieren und mögliche Förderprogramme für die Umsetzung nachhaltiger Maßnahmen zu nutzen.
Darüber hinaus bieten wir regelmäßig kostenfreie Informations- und Netzwerkveranstaltungen zu aktuellen Entwicklungen im Bereich Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Ressourceneffizienz an. Diese richten sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen und greifen praxisnahe Fragestellungen sowie neue gesetzliche Anforderungen auf.
Auch externe Beratungen, Inhouse-Schulungen oder Weiterbildungsmaßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen über die städtische Nachhaltigkeitsförderung finanziell unterstützt werden. Gerne informieren wir Sie zu passenden Angeboten und möglichen Fördermöglichkeiten.
Zuletzt geändert am 27. Juni 2026