Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Geduldete, ausreisepflichtige Personen sowie Ausländerinnen und Ausländer mit einem nur vorübergehenden Aufenthalt können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Hierbei kommt es auf die Hilfebedürftigkeit der jeweiligen Person an (zum Beispiel kein Einkommen oder kein bedarfsdeckendes Einkommen). Für weitere Informationen zum Thema sowie bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Leistungsgewährung im Fachdienst Zentrales Flüchtlingsmanagement der Stadt Oldenburg.
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Leistungsgewährung nach dem AsylbLG
- Buchstabenbereich A bis E
Frau Frerichs, Telefon: 0441 235-2554 - Buchstabenbereich F bis N
Herr Bicho, Telefon: 0441 235-2934 - Buchstabenbereich O bis Z
Frau Voigt, Telefon: 0441 235-2478 - Krankenhilfe
Herr Liesche, Telefon: 0441 235-2484
Sie können sich mit Ihrem Anliegen auch per E-Mail unter asyl-leistungen[at]stadt-oldenburg.de an uns wenden.
Öffnungszeiten
Montag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 8 bis 12 Uhr, 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr, 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Mona Jeran
Telefon: 0441 235-2932
E-Mail: antira[at]stadt-oldenburg.de
Zuletzt geändert am 15. Juli 2026
