Die Tuberkulose ist laut Infektionsschutzgesetz eine meldepflichtige Erkrankung. Es soll der Übertragung auf den Menschen vorgebeugt, eine Infektion mit Tuberkulose frühzeitig erkannt und ihre Weiterverbreitung verhindert werden. Deshalb nehmen wir frühzeitig zur erkrankten Person und ihrer Familie Kontakt auf.
Unsere Aufgaben
Wir beraten und betreuen Patientinnen und Patienten mit einer Tuberkuloseerkrankung sowie die Angehörigen und unterstützen sie bei Problemen, insbesondere während der Behandlungszeit. Außerdem ermitteln wir Kontaktpersonen von an Tuberkulose Erkrankten und beraten und untersuchen diese Kontaktpersonen.
Wir informieren und beantworten Fragen über die Tuberkuloseerkrankung, die Ansteckungswege, die Erkennung und die Behandlung. Wir beobachten die Entwicklung und die Verbreitung der Tuberkulose in der Bevölkerung und geben regelmäßige Informationen über die Landesbehörde an das Robert Koch-Institut weiter.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Robert Koch-Instituts oder der Website des Deutschen Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose. Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt stellt Formulare für meldepflichtige Erkrankungen bereit.
Kontakt
Industriestraße 1b
26122 Oldenburg
Fax: 0441 235-8620
Sascha Diers, Zimmer 0.40
Telefon: 0441 235-8659
sascha.diers[at]stadt-oldenburg.de
Andrea Orzessek, Zimmer 0.39
Telefon: 0441 235-8657
andrea.orzessek[at]stadt-oldenburg.de
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr
Montag bis Donnerstag 13.30 bis 15.30 Uhr
Oder nach Vereinbarung.
Zuletzt geändert am 27. Juni 2026