Sanierung zwischen Grashornweg und Hochheider Weg vom 7. bis 20. September
Der Rad- und Fußweg entlang der Butjadinger Straße zwischen Grashornweg und Hochheider Weg wird erneuert. Dafür wird die bisherige Pflasterung aufgenommen und im Gegenzug eine Asphaltdeckschicht eingebaut. Um diese Arbeiten durchführen zu können, werden die Nebenanlagen in beide Richtungen voraussichtlich zwischen Montag, 7., und Sonntag, 20. September 2026, voll gesperrt. Die Sperrung nutzt die Stadt, um zeitgleich die beiden Einmündungen zum Grashornweg und Hochheider Weg mit neuem Asphalt zu versehen. Temporär wird dort eine Baustellenampel den Verkehr regeln. Autofahrende sollten sich deshalb in diesem Bereich auf Einschränkungen einstellen und mehr Zeit einplanen.
So sieht es derzeit auf dem Rad- und Fußweg aus
Der Rad- und Fußweg weist viele Unebenheiten in der Pflasterung auf. Durch die Asphaltbauweise wird der Fahrkomfort für die Radfahrenden künftig deutlich erhöht und so eine langlebige Nebenanlage hergestellt. Diese Maßnahme ist Teil eines Maßnahmenpakets, mit dem die Nebenanlagen in der Butjadinger Straße schrittweise komfortabler für alle gestaltet werden sollen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind.
Über den Umfang der Sperrungen
Für die Dauer der Arbeiten werden der Rad- und Fußweg und die Einmündungsbereiche in beide Richtungen voll gesperrt. Lediglich im Grashornweg wird es eine Notüberwegung für den fußläufigen Verkehr geben. Die Umleitung für Fußgängerinnen und Fußgänger verläuft über die Schellsteder Straße und den Grashornweg. Im Zuge der Arbeiten kann es zu zeitweisen Ampeleinrichtungen im Bereich der Einmündungen kommen. Hierfür wird die ausführende Tiefbaufachfirma rechtzeitig ein Anliegerschreiben verteilen und darin über mögliche Sperrzeiten informieren.
Mülltonnen am Vorabend bereitstellen
Die Mülltonnen werden wie gewohnt geleert, allerdings bereits in den frühen Morgenstunden. Deshalb bittet der Abfallwirtschaftsbetrieb darum, dass die Tonnen bereits am Vorabend der anstehenden Leerung an die gewohnte Abholstelle gebracht werden.
Wichtiger Hinweis: Das eigenmächtige Öffnen und Queren der Baustellenabsperrung ist für Unbefugte strengstens verboten.
Zuletzt geändert am 2. September 2026