Stiftungszweck
Die Klävemann-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung, die von der Stadt Oldenburg verwaltet wird. Der Stiftungszweck ist neben der Herstellung die Unterhaltung und Vermietung von kleinen Wohnungen. Aktuell gehören ihr 315 Wohneinheiten, diese sind über rund 20 Standorte im Stadtgebiet verteilt. Diese werden gemäß Stiftungssatzung vorrangig an Personen vermietet, die über ein eigenes, aber geringes Einkommen verfügen. Die Einkommensgrenzen orientieren sich an denen für einen Wohnberechtigungsschein. Transferleistungsempfängerinnen und -empfänger werden somit nachrangig berücksichtigt.
Antragsstellung nennen
Geschichte der Stiftung
Weitere Informationen finden sie hier zur Geschichte der Stiftung.
Zukünftige Entwicklungen
Die Klävemann-Stiftung, deren Häuser zum Teil über 100 Jahre alt sind, soll auch in Zukunft ihren Zweck weiter erfüllen. Um die weitere Entwicklung planen zu können, wurde eine Investitionsanalyse für den gesamten Gebäudebestand durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass ein erheblicher Instandhaltungs- und Modernisierungsbedarf für die Gebäude besteht.
Der Gebäudebestand der Klävemann Stiftung wird sukzessive saniert sowie erneuert und somit die Stiftung auf eine solide wirtschaftliche Basis zu stellen. Als Teil des genannten Sanierungskonzeptes wurde inzwischen das Projekt Quartier Nadorst begonnen. Geplant ist die Schaffung von rund 100 neuen Wohnungen. Das Projekt umfasst ein Volumen von etwa 13 Millionen Euro und soll bis 2027 abgeschlossen sein.
Hier finden Sie die Präsentation der Investitionsanalyse des Gebäudebestandes Zukünftige Entwicklungen (PDF, 1,2 MB)
Informationen zur Antragsstellung
Hier finden Sie den Bewerbungsbogen für die Klävemann-Stiftung (PDF, 224 KB). Der Bewerberbogen ist zu richten an.
Stadt Oldenburg
Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft und Hochbau
Mietmanagement – Klävemann
26105 Oldenburg
Weitere Informationen gibt es in der Satzung der Klävemann-Stiftung (PDF, 121 KB) und im Serviceportal erhalten Sie Hinweise zum Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines.
Zuletzt geändert am 30. Juni 2026
