Städtische Ehrungen

Das Ehrenbürgerrecht

Das Ehrenbürgerrecht ist die höchste Auszeichnung einer Stadt an ihre Bürgerinnen und Bürger oder ehemaligen Bürgerinnen und Bürger. Es zeichnet Persönlichkeiten aus, die sich in herausragender Weise um das Wohl oder das Ansehen ihres Ortes verdient gemacht haben. Hierbei kann es sich um Leistungen ideeller, kultureller, sozialer oder finanzieller Art handeln.

Das Ehrenbürgerrecht kann an jede natürliche lebende deutsche, ausländische oder staatenlose Person verliehen werden.

Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts ist in § 29 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz » geregelt. Über die Verleihung entscheidet der Rat der Stadt Oldenburg. In einem Festakt wird der zu ehrenden Person die Ehrenbürgerurkunde überreicht. Wegen unwürdigen Verhaltens kann das Ehrenbürgerrecht auch wieder entzogen werden. Um den Wert dieser besonderen Auszeichnung zu erhalten, wird bei der Verleihung des Ehrenbürgerrechts ein hoher Maßstab angelegt.

Die Stadt Oldenburg hat das Ehrenbürgerrecht bislang verliehen an:

1928: Dr. h.c. Helene Lange »

1963: Prof. Dr. Dr. h.c. Karl Jaspers »

1990: Prof. Dr. Dr. h.c. Leo Trepp »

1992: Horst Janssen »

Das Ehrenbürgerrecht erlischt mit dem Tod und kann als höchstpersönliches Recht nicht übertragen oder vererbt werden. Eine posthume Verleihung ist nicht möglich.

Zuletzt geändert am 4. November 2024