Städtische Ehrungen

Silberne und Goldene Stadtmedaille

Die Silberne Stadtmedaille wird von der Stadt Oldenburg seit 1951 für eine mindestens 20-jährige ehrenamtliche Tätigkeit verliehen. Die Goldene Stadtmedaille setzt mindestens 25 Jahre ehrenamtliche Aufgaben voraus. Es kann sich dabei um ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Verein, Verband oder einer Institution handeln. Eine auszeichnungswürdige Tätigkeit ist dann gegeben, wenn es sich um herausragende oder besondere Dienste handelt, so etwa die kontinuierliche Tätigkeit in einem Vorstand. Wird eine Bürgerin oder ein Bürger mit einer Silbernen Stadtmedaille ausgezeichnet, so schließt dies eine spätere höhere Auszeichnung nicht aus.

Die Stadtmedaille zeigt auf der Vorderseite das historische Stadtwappen Oldenburgs mit den drei Türmen in stilisierter Form.

Gravur und Design

Auf der Rückseite ist der innere Kreis der Medaille für die Gravur des Empfängernamens, des Datums und weiterer Inschriften vorgesehen. In das äußere Rund ist der entscheidende Satz aus der Stadtrechtsurkunde von 1345 geprägt: „dat wi de stath to Oldenborch hebbet vryg ghegheven“. Aus dem Mittelniederdeutschen übersetzt bedeutet dies: „Dass wir der Stadt Oldenburg frei gegeben haben“.

Das Design der Silbernen und Goldenen Stadtmedaille wurde 1995 geändert. Statt der bis dahin erhabenen Darstellung des Wappens wird das Symbol in einer moderneren Form dargestellt und vertieft in die Medaillenoberfläche eingeprägt. Die Bronzene Stadtmedaille wird noch im „alten“ Design von 1951 vergeben.

Jede Bürgerin und jeder Bürger der Stadt Oldenburg kann Personen vorschlagen, die sie oder er für auszeichnungswürdig hält. Die Entscheidung über eine Ehrung mit der Stadtmedaille trifft der Oberbürgermeister. Zwischen der Auszeichnung mit einer Stadtmedaille und dem Großen Stadtsiegel besteht kein Unterschied in der Wertung, sondern nur ein Unterschied in der Art des Verdienstes.

Zuletzt geändert am 24. Januar 2024