Fördermittelbilanz 2025
Hohe Investitionen und eine neue Nachhaltigkeitsrichtlinie – Stärkung des Wirtschaftsstandorts Oldenburg
Unterstützung der Wirtschaftsförderung zahlt sich aus
Die Wirtschaftsförderung Oldenburg blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2025 zurück. Im Rahmen von Neuansiedlungen, Errichtungs- und Erweiterungsvorhaben wurden Investitionen von über zwei Millionen Euro angestoßen. Mit Unterstützung städtischer Förderprogramme konnten dadurch 30 neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze im Stadtgebiet geschaffen werden. Insgesamt profitierten im Jahr 2025 rund 130 Oldenburger Unternehmen, vom innovativen Start-up bis zum traditionsreichen Mittelständler, von den Förderangeboten der Stadt.
Stimmen aus der Wirtschaftsförderung
„Es freut mich zu sehen, wie stark die Oldenburger Unternehmen in ihren Standort investieren. Das stärkt nachhaltig die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt und schafft zugleich neue Arbeits- und Ausbildungsplätze“, betont Ralph Wilken, Leiter der Wirtschaftsförderung.
Kersten Mittwollen, Leiter des Fachdienstes Unternehmensservice, unterstreicht die Rolle der Wirtschaftsförderung als verlässlichen Partner der lokalen Wirtschaft: „Wir stehen Unternehmen bei wirtschaftlichen Fragestellungen persönlich zur Seite. Insbesondere bei Investitionsvorhaben beraten wir umfassend, identifizieren passgenaue Förderprogramme und begleiten das gesamte Antragsverfahren bis hin zum Mittelabruf.“
Roland Hentschel, Leiter des Fachdienstes Regionalentwicklung einschließlich Gründungs- und Nachhaltigkeitsförderung, ergänzt: „Auch im Jahr 2025 konnten wir zahlreiche Gründerinnen und Gründer gezielt unterstützen und mit unseren Netzwerkveranstaltungen wichtige Impulse für die regionale Wirtschaft setzen. Besonders erfreulich ist der deutliche Anstieg im Bereich der Nachhaltigkeitsförderung – ein starkes Signal auf dem Weg zur Klimaneutralität.“
Einzelbetriebliche Förderung von Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen
Auf Basis der Richtlinie der Stadt Oldenburg zur einzelbetrieblichen Investitionsförderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Zuschüsse für förderfähige Investitionskosten beantragen. Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen zur Errichtung, Erweiterung oder Verlagerung einer Betriebsstätte sowie der Erwerb leerstehender Gewerbeimmobilien innerhalb des Stadtgebiets Oldenburg – sofern hierdurch zusätzliche sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze oder Ausbildungsplätze entstehen. Darüber hinaus besteht eine Fördermöglichkeit für Investitionen zur Sicherung von Arbeitsplätzen, insbesondere im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit und Umweltschutz.
Im Jahr 2025 profitierten fünf Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen durch die Bewilligung von Zuschüssen in Höhe von rund 167.000 Euro. Mit dieser Summe konnten Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von insgesamt 1.922.000 Euro durch die Wirtschaftsförderung unterstützt werden. Damit einhergehend wurden 19 neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze im Stadtgebiet geschaffen.
Städtische Finanzhilfe für die gewerbliche Wirtschaft
Auf Grundlage der Richtlinie für die Gewährung von städtischen Finanzhilfen an die gewerbliche Wirtschaft, welche zielgerichtet die Schaffung und Sicherung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen fördert, erhielten drei Unternehmen eine Bewilligung.
Die Höhe belief sich auf insgesamt 44.000 Euro, wodurch elf neue Dauerarbeitsplätze gefördert und die zukünftige Entwicklung der Unternehmen in Oldenburg gesichert wurde.
Städtische Finanzhilfe
Auf Grundlage der Richtlinie für die Gewährung von städtischen Finanzhilfen an die gewerbliche Wirtschaft profitierten fünf Unternehmen von Zuschüssen, die insgesamt 27.450 Euro umfassten. In diesem Zusammenhang konnten sechs Arbeitsplätze neu geschaffen und eine Anzahl von rund 160 Dauerarbeitsplätzen am Wirtschaftsstandort Oldenburg gesichert werden.
Gründungsförderung vor und während der Startphase
Die städtische Gründungsförderung hat das Ziel, Neugründungen im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vor und während der Startphase zu unterstützen. Auf Basis der Förderrichtlinie zur finanziellen Unterstützung von Gründungen in der Stadt Oldenburg vom 15. August 2024 werden eine professionelle Beratung, die Anschaffung von neuen und gebrauchten Wirtschaftsgütern sowie immaterielle Investitionen gefördert.
Von den Beratungskostenzuschüssen (maximal 500 Euro) haben im letzten Jahr 21 Gründerinnen und Gründern profitiert. Von den Investitionszuschüssen haben 46 Gründerinnen und Gründer profitiert. Die Zuschüsse gingen an Neugründungen im Gesundheitswesen, aus dem Dienstleistungs-, Handwerks-, Produktions-, Handels,- und Kreativbereich sowie an innovative Vorhaben im Bereich Biomedizintechnik, KI oder Sensorik. Die Höhe der Zuwendungen belief sich auf 60.000 Euro.
In 2025 wurden zudem mehrere Formate zur Förderung von Gründung, Nachfolge und Innovation umgesetzt und weiterentwickelt. Dazu zählten zwei Vernetzungsveranstaltungen zum Thema „Gründung und Nachfolge“ im Rahmen des Formats „Treffpunkt: ErfOLgsstarter“, die in Kooperation mit der IHK, der HWK, der NBank und dem TGO/GO! Start-up Accelerator durchgeführt wurden. Ergänzend startete die Veranstaltungsreihe „KMU x Start-ups = Innovation in Aktion“, bei der die Vernetzung innovativer Unternehmen und Start-ups mit dem Oldenburgischen Mittelstand im Fokus stand.
Seit 2018 unterstützt die Wirtschaftsförderung den GO! Start-up Accelerator im Technologie- und Gründungszentrum Oldenburg, in 2025 mit einem Betrag von 60.000 Euro. Das Programm wird zudem durch Fördermittel des Landes und Kofinanzierung der regionalen Wirtschaft getragen. Im Jahr 2025 nahmen 14 Teams an dem Accelerator-Programm teil.
Zusätzlich wurden Veranstaltungen des Oldenburger Gründungsnetzwerks wie der Healthcare Hackathon oder die Prototypenparty sowie das Projekt der Carl von Ossietzky Universität „Gründung findet Stadt“ (2025 bis 2027) finanziell unterstützt.
Innovationsberatung erhöht Wettbewerbsfähigkeit
Ziel der Innovationsberatung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen sowie bestehende Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen. In 2025 konnten durch dieses Angebot neun Unternehmen, die größtenteils der IT-Branche zuzuordnen sind, mit städtischen Mitteln in Höhe von rund 9.000 Euro unterstützt werden.
Zuschüsse für Mieterinnen und Mieter des TGO
Mieterinnen und Mietern, die das Serviceleistungspaket des Technologie- und Gründerzentrums (TGO) in Anspruch nehmen, wird ein Zuschuss zu den Kosten gewährt. In 2025 wurden so insgesamt 40 Unternehmen und zwei Forschungsinstitute mit einer Gesamtsumme von rund 102.000 Euro gefördert.
Förderung für Nachhaltigkeitsmaßnahmen
Ziel der Förderung ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, Nachhaltigkeitsmaßnahmen umzusetzen, bestehende Arbeitsplätze zu sichern und zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen. Im Jahr 2025 wurden im Rahmen der Nachhaltigkeitsförderung insgesamt acht Unternehmen unterstützt. Die Gesamtsumme der bewilligten Fördermittel betrug 117.794 Euro. Zum Vergleich: Im Jahr 2024 lag die Gesamtfördersumme bei 13.850 Euro.
Im Dezember 2025 hat der Rat eine Neufassung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsförderung für Unternehmen beschlossen. Ziel der Überarbeitung war es, die Förderung stärker an der Praxis auszurichten, Zugangsbarrieren abzubauen und die Wirkung der eingesetzten Mittel zu erhöhen.
Die Änderungen reagieren auf praktische Erfahrungen aus der bisherigen Förderpraxis. Insbesondere Unternehmen, die aufgrund formaler Kriterien bislang ausgeschlossen waren, können nun besser erreicht werden. Gleichzeitig wird der Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Verwaltung reduziert. Durch die vereinfachte und praxistauglichere Richtlinie können künftig mehr Mittel gezielt für die Nachhaltigkeitsförderung gebunden und mehr wirksame Projekte umgesetzt werden. Dies trägt dazu bei, Klimaschutz und Nachhaltigkeit in der lokalen Wirtschaft deutlich zu stärken.
Zuletzt geändert am 12. März 2026
